Artikel 19 VO (EU) 2014/44
Anforderungen hinsichtlich des Zugangs zu Reparatur- und Wartungsinformationen
Die in Anhang II (C14) der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 erwähnten Prüfverfahren und Anforderungen hinsichtlich des Zugangs zu Reparatur- und Wartungsinformationen sind im Einklang mit Anhang XV dieser Verordnung durchzuführen und zu überprüfen.
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