Artikel 7 VO (EU) 2014/44
Anforderungen hinsichtlich der Maßnahmen für Typgenehmigungsverfahren
Die in Anhang II (C2) der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 erwähnten Prüfverfahren und Anforderungen hinsichtlich der Maßnahmen für Typgenehmigungsverfahren sind im Einklang mit Anhang III dieser Verordnung durchzuführen und zu überprüfen.
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