ANHANG VO (EU) 2014/453
Warenbezeichnung | Einreihung (KN-Code) | Begründung |
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Ein Gerät (ein sogenannter TV-Simulator) in einem Kunststoffgehäuse mit transparenter Abdeckung auf der Vorderseite und Abmessungen von etwa 8 × 7 × 6 cm. Das Gerät ist mit vier Licht erzeugenden LEDs, einem Quartzkristall, einem Dämmerungssensor, einer Zeitschaltuhr, einer Betriebsmodusanzeige und Bedienknöpfen ausgestattet. Es wird mit einer Stromversorgung gestellt. Es simuliert ein eingeschaltetes Fernsehgerät, indem es innerhalb eines programmierten Zeitraums zufälliges Lichtflackern unterschiedlicher Stärke und Farbe erzeugt. Es erweckt den Eindruck, dass Personen im Haus sind, um so Einbrecher abzuschrecken. |
94054039 |
Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur und nach dem Wortlaut der KN-Codes 9405, 940540 und 94054039. Das Gerät hat die Funktion, zufälliges Lichtflackern zu erzeugen mit dem alleinigen Zweck, ein eingeschaltetes Fernsehgerät zu simulieren. Da das zufällige Flackern keinen Signalzweck hat, ist eine Einreihung in die Position 8531 als Sichtsignalgerät ausgeschlossen (siehe auch die Erläuterungen zu Position 8531 des Harmonisierten Systems, Absatz 1). Da die Ware alle objektiven Merkmale eines Beleuchtungskörpers der Position 9405 aufweist, ist sie in den KN-Code 94054039 als andere elektrische Beleuchtungskörper aus Kunststoffen einzureihen. |
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