ANHANG II VO (EU) 2014/459
ANHANG
Warenbezeichnung | Einreihung (KN-Code) | Begründung |
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(1) | (2) | (3) |
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85285970 |
Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, Anmerkung 3 zu Abschnitt XVI sowie dem Wortlaut der KN-Codes 8528, 852859 und 85285970. Da das Gerät zur Ausführung von zwei Funktionen im Sinne der Anmerkung 3 zu Abschnitt XVI (Wiedergabe und Anzeige von Videos) entworfen wurde, ist es so einzureihen, als bestünde es nur aus der Maschine, die die Hauptfunktion ausführt. Angesichts des Designs und der Konzeption des Geräts und insbesondere der Größe des Bildschirms, die das Betrachten von Videosequenzen über längere Zeiträume erleichtert, ist die Hauptfunktion des Geräts die Anzeige von Videos. Das Gerät kann Signale nicht direkt von einer automatischen Datenverarbeitungsmaschine anzeigen, da die USB-Schnittstelle nur für die Übertragung von Mediendateien verwendet wird. Eine Einreihung in die Unterpositionen 85285100 und 85285931 ist daher ausgeschlossen. Daher ist das Gerät in den KN-Code 85285970 als andere Monitore einzureihen. |
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