ANHANG II VO (EU) 2014/470
Die in Artikel 1 Absatz 3 genannte gültige Handelsrechnung muss ausgestellt werden und folgende Angaben enthalten:
- 1.
- Name und Funktion der im Unternehmen für die Ausstellung von Handelsrechnungen zuständigen Person.
- 2.
-
Folgende Erklärung:
Ich, der/die Unterzeichnete, bestätige, dass die auf dieser Rechnung ausgewiesenen und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften [Fläche in m2] Solarglas von [Name und Anschrift des Unternehmens] [TARIC-Zusatzcode] in der Volksrepublik China hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind.
- 3.
- Datum und Unterschrift der im Unternehmen für die Ausstellung von Handelsrechnungen zuständigen Person.
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