ANHANG II VO (EU) 2014/470

Die in Artikel 1 Absatz 3 genannte gültige Handelsrechnung muss ausgestellt werden und folgende Angaben enthalten:

1.
Name und Funktion der im Unternehmen für die Ausstellung von Handelsrechnungen zuständigen Person.
2.
Folgende Erklärung:

Ich, der/die Unterzeichnete, bestätige, dass die auf dieser Rechnung ausgewiesenen und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften [Fläche in m2] Solarglas von [Name und Anschrift des Unternehmens] [TARIC-Zusatzcode] in der Volksrepublik China hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind.

3.
Datum und Unterschrift der im Unternehmen für die Ausstellung von Handelsrechnungen zuständigen Person.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.