Artikel 5 VO (EU) 2014/484
Inkrafttreten und Geltungsbeginn
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Sie gilt ab 2. Juni 2014. Ausgenommen sind Artikel 1 Absatz 3, Artikel 2 Absatz 3 und Artikel 3, die ab 1. Januar 2015 gelten.
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