Artikel 11 VO (EU) 2014/508
Nicht förderfähige Vorhaben
Nicht förderfähig im Rahmen des EMFF sind folgende Vorhaben:
- a)
- Vorhaben, die die Fangkapazität eines Schiffes erhöhen, oder Ausrüstungen, die die Fähigkeit eines Schiffes zum Aufspüren von Fischen verbessern;
- b)
- der Bau neuer Fischereifahrzeuge oder die Einfuhr von Fischereifahrzeugen;
- c)
- die vorübergehende oder dauerhafte Einstellung von Fangtätigkeiten, es sei denn, diese Verordnung sieht anderes vor;
- d)
- Versuchsfischerei;
- e)
- die Übertragung von Eigentum an einem Unternehmen;
- f)
- direkte Besatzmaßnahmen, es sei denn, ein Unionsrechtsakt sieht solchen Besatz ausdrücklich als Erhaltungsmaßnahme vor oder es handelt sich um Versuchsbesatzmaßnahmen.
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