Artikel 118 VO (EU) 2014/508
Zusammenfassung der Bewertungen
Eine Zusammenfassung auf Unionsebene der Ex-ante- Bewertungsberichte wird unter Verantwortung der Kommission erstellt. Die Zusammenfassung der Bewertungsberichte muss spätestens am 31. Dezember des Jahres fertiggestellt sein, das auf die Vorlage der Bewertungen folgt.
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