Artikel 118 VO (EU) 2014/508

Zusammenfassung der Bewertungen

Eine Zusammenfassung auf Unionsebene der Ex-ante- Bewertungsberichte wird unter Verantwortung der Kommission erstellt. Die Zusammenfassung der Bewertungsberichte muss spätestens am 31. Dezember des Jahres fertiggestellt sein, das auf die Vorlage der Bewertungen folgt.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.