Artikel 15 VO (EU) 2014/508
Halbzeitüberprüfung
Die Kommission überprüft die Umsetzung von Titel VI Kapitel I und II, einschließlich notwendiger Anpassungen der indikativen Aufteilung der Mittel nach Anhang III, und legt dem Europäischen Parlament und dem Rat bis zum 30. Juni 2017 einen Zwischenbericht zur Bewertung der Ergebnisse und der qualitativen und quantitativen Aspekte des EMFF vor.
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