Artikel 5 VO (EU) 2014/508

Ziele

Der EMFF trägt zur Erreichung folgender Ziele bei:

a)
Förderung einer wettbewerbsfähigen, ökologisch nachhaltigen, rentablen und sozial verantwortungsvollen Fischerei und Aquakultur;
b)
Unterstützung der Durchführung der GFP;
c)
Förderung einer ausgewogenen und integrativen territorialen Entwicklung der Fisch- und Aquakulturwirtschaftsgebiete;
d)
ergänzend zur Kohäsionspolitik und zur GFP Unterstützung der Entwicklung und Umsetzung der IMP der Union.

Die Verfolgung dieser Ziele darf nicht zu einer Erhöhung der Fangkapazität führen.

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