Artikel 5 VO (EU) 2014/508
Ziele
Der EMFF trägt zur Erreichung folgender Ziele bei:
- a)
- Förderung einer wettbewerbsfähigen, ökologisch nachhaltigen, rentablen und sozial verantwortungsvollen Fischerei und Aquakultur;
- b)
- Unterstützung der Durchführung der GFP;
- c)
- Förderung einer ausgewogenen und integrativen territorialen Entwicklung der Fisch- und Aquakulturwirtschaftsgebiete;
- d)
- ergänzend zur Kohäsionspolitik und zur GFP Unterstützung der Entwicklung und Umsetzung der IMP der Union.
Die Verfolgung dieser Ziele darf nicht zu einer Erhöhung der Fangkapazität führen.
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