Artikel 85 VO (EU) 2014/508
Spezifische Ziele
Maßnahmen nach diesem Kapitel erleichtern die Durchführung der GFP und der IMP insbesondere in Bezug auf
- a)
- die Erhebung, Verwaltung und Verbreitung von wissenschaftlichen Empfehlungen im Rahmen der GFP;
- b)
- spezifische Überwachungs- und Durchsetzungsmaßnahmen im Rahmen der GFP;
- c)
- freiwillige Beiträge zu internationalen Organisationen;
- d)
- Beiräte;
- e)
- Marktuntersuchungen;
- f)
- Kommunikation zur GFP und IMP.
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