ANHANG I VO (EU) 2014/508

SPEZIFISCHE BEIHILFEINTENSITÄT

Art der Vorhaben Prozentpunkte
Bei Vorhaben im Rahmen der kleinen Küstenfischerei mögliche Erhöhung um 30
Bei Vorhaben auf griechischen Inseln in Randlage und auf den kroatischen Inseln Dugi Otok, Vis, Mljet und Lastovo mögliche Erhöhung um 35
Bei Vorhaben in Gebieten in äußerster Randlage mögliche Erhöhung um 35
Bei Vorhaben, die von Zusammenschlüssen von Fischern oder anderen kollektiven Begünstigten außerhalb von Titel V Kapitel III durchgeführt werden, mögliche Erhöhung um 10
Bei Vorhaben, die von Erzeugerorganisationen, Vereinigungen von Erzeugerorganisationen oder Branchenverbänden durchgeführt werden, mögliche Erhöhung um 25
Bei Vorhaben gemäß Artikel 76 über die Überwachung und Durchsetzung mögliche Erhöhung um 30
Bei Vorhaben gemäß Artikel 76 über die Überwachung und Durchsetzung im Zusammenhang mit der kleinen Küstenfischerei mögliche Erhöhung um 40
Bei Vorhaben gemäß Artikel 41 Absatz 2 bezüglich des Austauschs oder der Modernisierung von Haupt- oder Hilfsmaschinen, erfolgt eine Kürzung um 20
Bei Vorhaben, die von Unternehmen durchgeführt werden, die nicht unter die Definition der KMU fallen, erfolgt eine Kürzung um 20

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