ANHANG IV VO (EU) 2014/516
Liste der gemeinsamen Indikatoren für die Messung der spezifischen Ziele
- a)
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Stärkung und Weiterentwicklung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems in all seinen Aspekten, einschließlich seiner externen Dimension
- i)
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Zahl der Zielgruppenpersonen, die im Rahmen von aus dem Fonds geförderten Projekten im Bereich der Aufnahme- und Asylsysteme Hilfe erhalten haben.
Für die Zwecke der jährlichen Durchführungsberichte gemäß Artikel 54 der Verordnung (EU) Nr. 514/2014 wird dieser Indikator folgendermaßen aufgeschlüsselt:
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Zahl der Zielgruppenpersonen, die im Rahmen der Asylverfahren Informationen erhalten haben und unterstützt worden sind,
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Zahl der Zielgruppenpersonen, die einen Rechtsbeistand und eine Rechtsvertretung erhalten haben,
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Zahl der schutzbedürftigen Personen und unbegleiteten Minderjährigen, die besonders unterstützt worden sind;
- ii)
- Kapazität (d. h. Anzahl Plätze) neuer Infrastrukturen für die Unterbringung zur Aufnahme gemäß den im Besitzstand der Union festgelegten gemeinsamen Anforderungen und bestehender Infrastrukturen für die Unterbringung zur Aufnahme, die gemäß denselben Anforderungen als Ergebnis der aus dem Fonds geförderten Projekte verbessert wurden sowie Prozentsatz im Verhältnis zur gesamten Kapazität für die Unterbringung zur Aufnahme;
- iii)
- Zahl der mit Unterstützung des Fonds in Asylfragen ausgebildeten Personen sowie ihr prozentualer Anteil an der Gesamtzahl der in diesen Fragen ausgebildeten Personen;
- iv)
- Zahl der Informationsmaterialien über die Herkunftsländer und der mit Unterstützung des Fonds durchgeführten Erkundungsmissionen in den Herkunftsländern;
- v)
- Zahl der aus dem Fonds geförderten Projekte zur Entwicklung, zum Monitoring und zur Evaluierung der Asylpolitiken in den Mitgliedstaaten;
- vi)
- Zahl der mit Unterstützung des Fonds neu angesiedelten Personen.
- b)
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Erleichterung der legalen Zuwanderung in die Mitgliedstaaten entsprechend ihrem wirtschaftlichen und sozialen Bedarf wie beispielsweise dem Arbeitsmarktbedarf unter Zurückdrängung des Missbrauchs der legalen Migration und Förderung der tatsächlichen Integration Drittstaatsangehöriger
- i)
- Zahl der Zielgruppenpersonen, die an aus dem Fonds geförderten Ausreisevorbereitungsmaßnahmen teilgenommen haben;
- ii)
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Zahl der Zielgruppenpersonen, die durch Eingliederungsmaßnahmen im Rahmen nationaler, lokaler und regionaler Strategien aus dem Fonds unterstützt worden sind.
Für die Zwecke der jährlichen Durchführungsberichte gemäß Artikel 54 der Verordnung (EU) Nr. 514/2014 wird dieser Indikator folgendermaßen weiter aufgeschlüsselt:
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Zahl der Zielgruppenpersonen, denen mit Bildungs- und Ausbildungsmaßnahmen geholfen wurde, auch mit Sprachunterricht und vorbereitenden Maßnahmen zur Erleichterung des Eintritts in den Arbeitsmarkt;
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Zahl der Zielgruppenpersonen, die Beratung und Unterstützung im Bereich Unterbringung erhalten haben;
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Zahl der Zielgruppenpersonen, die medizinisch versorgt und psychologisch betreut worden sind;
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Zahl der Zielgruppenpersonen, die mit Maßnahmen zur Förderung der demokratischen Teilhabe unterstützt worden sind;
- iii)
- Zahl der bestehenden lokalen, regionalen und nationalen politischen Rahmenvorgaben/Maßnahmen/Instrumente für die Eingliederung Drittstaatsangehöriger, an denen auch die Zivilgesellschaft und Zuwanderergemeinschaften sowie alle einschlägigen Akteure beteiligt sind und die Ergebnis der aus diesem Fonds geförderten Maßnahmen sind;
- iv)
- Zahl der aus dem Fonds geförderten Kooperationsprojekte mit anderen Mitgliedstaaten zur Förderung der Eingliederung von Drittstaatsangehörigen;
- v)
- Zahl der aus dem Fonds geförderten Projekte zur Entwicklung, zum Monitoring und zur Evaluierung der Integrationspolitiken in den Mitgliedstaaten;
- c)
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Förderung gerechter und wirksamer Rückkehrstrategien in den Mitgliedstaaten als Beitrag zur Bekämpfung der illegalen Einwanderung mit besonderem Schwerpunkt auf einer dauerhaften Rückkehr und wirksamen Rückübernahme in den Herkunfts- und den Transitländern
- i)
- Zahl der mit Unterstützung des Fonds in Rückkehrfragen ausgebildeten Personen;
- ii)
- Zahl der Rückkehrer, die vor oder nach ihrer Rückkehr eine aus dem Fonds kofinanzierte Reintegration erhalten haben;
- iii)
- Zahl der Rückkehrer, deren Rückkehr aus dem Fonds kofinanziert wurde, und zwar sowohl der Personen, die freiwillig zurückkehrten, als auch der Personen, die abgeschoben wurden;
- iv)
- Zahl der dokumentierten, aus dem Fonds kofinanzierten Abschiebungen;
- v)
- Zahl der aus dem Fonds geförderten Projekte zur Entwicklung, zum Monitoring und zur Evaluierung der Reintegration in den Mitgliedstaaten;
- d)
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Stärkung der Solidarität und der Aufteilung der Verantwortung unter den Mitgliedstaaten, insbesondere gegenüber den von den Migrations- und Asylströmen am meisten betroffenen Mitgliedstaaten.
- i)
- Zahl der Personen, die internationalen Schutz beantragt haben oder genießen und mit Unterstützung des Fonds von einem Mitgliedstaat in einen anderen überstellt worden sind;
- ii)
- Zahl der aus dem Fonds geförderten Kooperationsprojekte mit anderen Mitgliedstaaten zur Stärkung der Solidarität und der Aufteilung der Verantwortung unter den Mitgliedstaaten.
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