ANHANG IV VO (EU) 2014/517

METHODE ZUR BERECHNUNG DES GESAMT-GWP EINES GEMISCHS

Sofern nicht anders angegeben, wird das GWP eines Gemischs als massegemittelter Wert berechnet, der aus der Summe der Massenanteile der einzelnen Stoffe, multipliziert mit deren GWP-Werten, hergeleitet wird, wobei hier auch Stoffe eingeschlossen werden, die nicht zu den fluorierten Treibhausgasen gehören. Σ Stoff X % GWP Stoff Y % GWPStoff N % GWP, Der Prozentsatz gibt den massemäßigen Anteil mit einer Massetoleranz von ± 1 % an. Beispiel: Anwendung der Formel auf ein Gasgemisch aus 60 % Dimethylether, 10 % HFKW-152a und 30 % Isobutan: Σ 60 % 1 10 % 124 30 % 3 → Gesamtwert GWP = 13,9 Das GWP der folgenden nicht fluorierten Stoffe wird zur Berechnung des GWP von Gemischen verwendet. Bei sonstigen Stoffen, die nicht in diesem Anhang aufgeführt werden, wird der Standardwert 0 angewendet.
StoffGWP(1)
Gebräuchliche BezeichnungIndustrielle BezeichnungChemische Formel
MethanCH425
Distickstoffoxid (Lachgas)N2O298
DimethyletherCH3OCH31
MethylenchloridCH2Cl29
MethylchloridCH3Cl13
ChloroformCHCl331
EthanR-170CH3CH36
PropanR-290CH3CH2CH33
ButanR-600CH3CH2CH2CH34
IsobutanR-600aCH(CH3)2CH33
PentanR-601CH3CH2CH2CH2CH35(2)
IsopentanR-601a(CH3)2CHCH2CH35(2)
Ethoxyethan (Diethylether)R-610CH3CH2OCH2CH34
MethylformiatR-611HCOOCH325
WasserstoffR-702H26
AmmoniakR-717NH30
EthylenR-1150C2H44
PropylenR-1270C3H62
CyclopentanC5H105(2)

Fußnote(n):

(1)

Gestützt auf den Vierten Sachstandsbericht des Zwischenstaatlichen Ausschusses für Klimaänderungen (IPCC), wenn nicht anders angegeben.

(2)

Nicht im Vierten Sachstandsbericht des Zwischenstaatlichen Ausschusses für Klimaänderungen aufgeführter Stoff, Standardwert aufgrund des GWP anderer Kohlenwasserstoffe.

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