Artikel 10 VO (EU) 2014/532
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Artikel 3 gilt in Bezug auf die in Anhang I genannten Informationen über die Aufzeichnung und Speicherung von Daten ab dem 1. Dezember 2014.
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