ANHANG II VO (EU) 2014/598

Bewertung der Kosteneffizienz lärmbedingter Betriebsbeschränkungen

Die Bewertung der Kosteneffizienz von geplanten lärmbedingten Betriebsbeschränkungen erfolgt unter weitest gehender Berücksichtigung folgender quantifizierbarer Faktoren:
1.
durch die geplanten Maßnahmen jetzt und künftig zu erwartende Lärmvorteile;
2.
Sicherheit des Flugbetriebs, einschließlich Risiken für Dritte;
3.
Kapazität des Flughafens;
4.
Auswirkungen auf das europäische Luftverkehrsnetz.
Darüber hinaus können die zuständigen Behörden folgende Faktoren berücksichtigen:
1.
Gesundheit und Sicherheit der Anwohner in Flughafennähe;
2.
Umweltverträglichkeit, einschließlich der Interdependenz von Lärm und Emissionen;
3.
direkte und indirekte katalytische Beschäftigungs- und Wirtschaftseffekte.

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