Artikel 1 VO (EU) 2014/624

Abweichend von Artikel 9 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1290/2013 gilt bei Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen, die das Gemeinsame Unternehmen „Clean Sky 2” veröffentlicht, als Mindestbedingung die Teilnahme einer in einem Mitgliedstaat oder assoziierten Land niedergelassenen Rechtsperson.

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