Artikel 11 VO (EU) 2014/625

Messung des Selbstbehalts für die nicht gezogenen Beträge in Risikopositionen in Form von Kreditfazilitäten

Die Berechnung des für Kreditfazilitäten, einschließlich Kreditkarten, zu haltenden Nettoanteils beruht ausschließlich auf der Höhe der bereits gezogenen, realisierten oder empfangenen Beträge und wird bei Änderungen dieser Beträge angepasst.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.