Artikel 11 VO (EU) 2014/625
Messung des Selbstbehalts für die nicht gezogenen Beträge in Risikopositionen in Form von Kreditfazilitäten
Die Berechnung des für Kreditfazilitäten, einschließlich Kreditkarten, zu haltenden Nettoanteils beruht ausschließlich auf der Höhe der bereits gezogenen, realisierten oder empfangenen Beträge und wird bei Änderungen dieser Beträge angepasst.
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