ANHANG VO (EU) 2014/627

Tabelle 1 von Anlage 9 zu Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 582/2011 erhält folgende Fassung:

„Tabelle 1

Erläuterungen:

Buchstabe NOx — OBD-Schwellenwerte(1) Partikel — OBD-Schwellenwerte(2) CO — OBD-Schwellenwerte(3) Betriebsleistungskoeffizient (IUPR) Reagensqualität und -verbrauch Einführungszeitpunkt: neue Typen Einführungszeitpunkt: alle Fahrzeuge Letztes Zulassungsdatum
A Zeile ‚Übergangszeit‘ der Tabellen 1 und 2 Leistungsüberwachung(4) Übergang(5) Übergang(6) 31.12.2012 31.12.2013

31.8.2015 (7)

30.12.2016 (8)

B(9) Zeile ‚Übergangszeit‘ der Tabelle 2 Zeile ‚Übergangszeit‘ der Tabelle 2 Übergang(7) Übergang(4) 1.9.2014 1.9.2015 30.12.2016
C Zeile ‚Allgemeine Anforderungen‘ der Tabellen 1 und 2 Zeile ‚Allgemeine Anforderungen‘ der Tabelle 1 Zeile ‚Allgemeine Anforderungen‘ der Tabelle 2 Allgemein(10) Allgemein(11) 31.12.2015 31.12.2016

Fußnote(n):

(1)

Überwachungsanforderungen hinsichtlich der OBD-Schwellenwerte für NOx gemäß Anhang X Tabellen 1 und 2.

(2)

Überwachungsanforderungen hinsichtlich der OBD-Schwellenwerte für Partikel gemäß Anhang X Tabelle 1.

(3)

Anforderungen an die Leistungsüberwachung gemäß Anhang X Abschnitt 2.1.1.

(4)

Reagensqualität und -verbrauch, Anforderungen für die Übergangszeit gemäß Anhang XIII Abschnitte 7.1.1.1 und 8.4.1.1.

(5)

Reagensqualität und -verbrauch, allgemeine Anforderungen gemäß Anhang XIII Abschnitte 7.1.1 und 8.4.1.

(6)

Überwachungsanforderungen hinsichtlich der OBD-Schwellenwerte für CO gemäß Anhang X Tabelle 2.

(7)

Anforderungen für die Übergangszeit hinsichtlich des Betriebsleistungskoeffizienten (IUPR) gemäß Anhang X Abschnitte 6.4.4, 6.5.5 und 6.5.5.1.

(8)

Allgemeine Anforderungen hinsichtlich des Betriebsleistungskoeffizienten (IUPR) gemäß Anhang X Abschnitt 6.

(9)

Bei Fremdzündungsmotoren und Fahrzeugen, die mit solchen Motoren ausgerüstet sind.

(10)

Bei Selbstzündungsmotoren und Fahrzeugen, die mit solchen Motoren ausgerüstet sind.

(11)

Nur bei Fremdzündungsmotoren und Fahrzeugen, die mit solchen Motoren ausgerüstet sind.“.

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