Artikel 2 VO (EU) 2014/629

Übergangsmaßnahmen

Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 ändern oder widerrufen die Mitgliedstaaten erforderlichenfalls bis zum 3. Januar 2015 geltende Zulassungen für Pflanzenschutzmittel, die Methylnonylketon als Wirkstoff enthalten.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.