Artikel 3 VO (EU) 2014/633

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Sie gilt ab dem 1. Mai 2014 für alle Sendungen, die ab diesem Datum in den Bestimmungsmitgliedstaaten eintreffen.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.