Artikel 62 VO (EU) 2014/639

Mitteilungen im Zusammenhang mit Begriffsbestimmungen und den diesbezüglichen Vorschriften

Die Mitgliedstaaten teilen der Kommission bis zum 31. Januar 2015 alle gemäß Artikel 4 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 gefassten Beschlüsse mit. Diese Mitteilung umfasst die Einzelheiten der Beschlüsse, deren Begründung sowie die objektiven Kriterien, auf deren Grundlage die Beschlüsse gefasst wurden.

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