Artikel 19 VO (EU) 2014/641

Inkrafttreten und Geltungsbeginn

Diese Verordnung tritt am siebten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Sie gilt für Beihilfeanträge für auf das Kalenderjahr 2014 folgende Kalenderjahre.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.