Artikel 19 VO (EU) 2014/641
Inkrafttreten und Geltungsbeginn
Diese Verordnung tritt am siebten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Sie gilt für Beihilfeanträge für auf das Kalenderjahr 2014 folgende Kalenderjahre.
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