ANHANG VI VO (EU) 2014/65

Informationen, die in Fällen bereitzustellen sind, in denen davon auszugehen ist, dass der Endnutzer das Produkt nicht ausgestellt sieht, außer im Internet

A.
HAUSHALTSBACKÖFEN

1.
Die in Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe b genannten Informationen sind in der folgenden Reihenfolge anzugeben:

a)
Name oder Warenzeichen des Lieferanten;
b)
Modellkennung des Lieferanten, d. h. die Modellkennung des Haushaltsbackofens, für den die unten angegebenen Zahlen gelten;
c)
die Energieeffizienzklasse des Modells für jeden Garraum gemäß Anhang I Tabelle 1; die angegebene Klasse darf nicht günstiger sein als die in der technischen Dokumentation in Anhang V vermerkte Klasse;
d)
der Energieverbrauch pro Zyklus für jeden Garraum im konventionellen Modus und im Umluft-Modus, soweit vorhanden; der gemessene Energieverbrauch ist in kWh (Elektro- und Gasbacköfen) und in MJ (Gasbacköfen) auszudrücken, auf zwei Dezimalstellen gerundet; der angegebene Wert darf nicht unter dem in der technischen Dokumentation in Anhang V vermerkten Wert liegen;
e)
die Zahl der Garräume, die Wärmequelle(n) pro Garraum und das Volumen jedes Garraums.

2.
Werden noch weitere im Produktdatenblatt enthaltene Angaben bereitgestellt, sind sie in der Form und Reihenfolge gemäß Anhang IV aufzuführen.
3.
Schrifttyp und Schriftgröße, in der alle in diesem Anhang genannten Angaben aufgeführt werden, müssen gut lesbar sein.

B.
HAUSHALTSDUNSTABZUGSHAUBEN

1.
Die in Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe b genannten Informationen sind in der folgenden Reihenfolge anzugeben:

a)
Name oder Warenzeichen des Lieferanten;
b)
Modellkennung des Lieferanten, d. h. die Modellkennung der Haushaltsdunstabzugshaube, für die die unten angegebenen Zahlen gelten;
c)
die Energieeffizienzklasse des Modells gemäß Anhang I Tabelle 2; die angegebene Klasse darf nicht günstiger sein als die in der technischen Dokumentation in Anhang V vermerkte Klasse;
d)
der jährliche Energieverbrauch des Modells in kWh gemäß Anhang II Nummer 2.1; der angegebene Wert darf nicht unter dem in der technischen Dokumentation in Anhang V vermerkten Wert liegen;
e)
die Klasse für die fluiddynamische Effizienz des Modells gemäß Anhang I Tabelle 3; die angegebene Klasse darf nicht günstiger sein als die in der technischen Dokumentation in Anhang V vermerkte Klasse;
f)
die Beleuchtungseffizienzklasse des Modells gemäß Anhang I Tabelle 4; die angegebene Klasse darf nicht günstiger sein als die in der technischen Dokumentation in Anhang V vermerkte Klasse;
g)
die Klasse für den Fettabscheidegrad des Modells gemäß Anhang I Tabelle 5; die angegebene Klasse darf nicht günstiger sein als die in der technischen Dokumentation in Anhang V vermerkte Klasse;
h)
die A-bewerteten Luftschallemissionen (gewichteter durchschnittlicher Wert — LWA) einer Haushaltsdunstabzugshaube bei minimaler und maximaler verfügbarer Geschwindigkeit im Normalbetrieb, in dB, auf die nächste ganze Zahl gerundet; der angegebene Wert darf nicht unter dem in der technischen Dokumentation in Anhang V vermerkten Wert liegen;.

2.
Werden noch weitere im Produktdatenblatt enthaltene Angaben bereitgestellt, sind sie in der Form und Reihenfolge gemäß Anhang IV aufzuführen.
3.
Schrifttyp und Schriftgröße, in der alle in diesem Anhang genannten Angaben aufgeführt werden, müssen gut lesbar sein.

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