Artikel 7 VO (EU) 2014/66

Überprüfung

Die Kommission überprüft diese Verordnung unter Berücksichtigung des technischen Fortschritts und übermittelt dem Ökodesign-Konsultationsforum die Ergebnisse dieser Überprüfung spätestens sieben Jahre nach dem Inkrafttreten der Verordnung. Dabei prüft sie unter anderem die Möglichkeit, Anforderungen zur Verbesserung der Wiederverwendung und -verwertung sowie Anforderungen an die Haltbarkeit und Lebensdauer der Geräte festzulegen, professionelle und kommerzielle Geräte einzubeziehen und Anforderungen an die Rauch- und Geruchsbeseitigung festzulegen.

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