ANHANG VO (EU) 2014/678
Teil A des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 540/2011 wird wie folgt geändert:
- 1.
- In der sechsten Spalte ( „Befristung der Zulassung” ) des Eintrags 129 (Clopyralid) wird das Datum 30. April 2017 durch 30. April 2018 ersetzt.
- 2.
- In der sechsten Spalte ( „Befristung der Zulassung” ) des Eintrags 130 (Cyprodinil) wird das Datum 30. April 2017 durch 30. April 2018 ersetzt.
- 3.
- In der sechsten Spalte ( „Befristung der Zulassung” ) des Eintrags 131 (Fosetyl) wird das Datum 30. April 2017 durch 30. April 2018 ersetzt.
- 4.
- In der sechsten Spalte ( „Befristung der Zulassung” ) des Eintrags 132 (Trinexapac) wird das Datum 30. April 2017 durch 30. April 2018 ersetzt.
- 5.
- In der sechsten Spalte ( „Befristung der Zulassung” ) des Eintrags 135 (Pyrimethanil) wird das Datum 31. Mai 2017 durch 30. April 2018 ersetzt.
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