ANHANG VO (EU) 2014/678

Teil A des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 540/2011 wird wie folgt geändert:

1.
In der sechsten Spalte ( „Befristung der Zulassung” ) des Eintrags 129 (Clopyralid) wird das Datum 30. April 2017 durch 30. April 2018 ersetzt.
2.
In der sechsten Spalte ( „Befristung der Zulassung” ) des Eintrags 130 (Cyprodinil) wird das Datum 30. April 2017 durch 30. April 2018 ersetzt.
3.
In der sechsten Spalte ( „Befristung der Zulassung” ) des Eintrags 131 (Fosetyl) wird das Datum 30. April 2017 durch 30. April 2018 ersetzt.
4.
In der sechsten Spalte ( „Befristung der Zulassung” ) des Eintrags 132 (Trinexapac) wird das Datum 30. April 2017 durch 30. April 2018 ersetzt.
5.
In der sechsten Spalte ( „Befristung der Zulassung” ) des Eintrags 135 (Pyrimethanil) wird das Datum 31. Mai 2017 durch 30. April 2018 ersetzt.

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