Präambel VO (EU) 2014/693
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 36/2012 des Rates vom 18. Januar 2012 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Syrien(1), insbesondere auf Artikel 32 Absatz 1,
in Erwägung nachstehender Gründe:
- (1)
- Der Rat hat am 18. Januar 2012 die Verordnung (EU) Nr. 36/2012 erlassen.
- (2)
- Die Angaben zu einer in Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 36/2012 aufgelisteten Person sollten auf den neuesten Stand gebracht werden.
- (3)
- Angesichts der sehr ernsten Lage sollten zwölf Personen in die in Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 36/2012 enthaltene Liste der natürlichen und juristischen Personen, Einrichtungen oder Organisationen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, aufgenommen werden.
- (4)
- Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 36/2012 sollte daher entsprechend geändert werden —
HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:
Fußnote(n):
- (1)
ABl. L 16 vom 19.1.2012, S. 1.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.