Präambel VO (EU) 2014/698
DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln und zur Aufhebung der Richtlinien 79/117/EWG und 91/414/EWG des Rates(1), insbesondere auf Artikel 78 Absatz 2,
in Erwägung nachstehender Gründe:
- (1)
- Delta-Endotoxin von Bacillus thuringiensis ist in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 2076/2002 der Kommission(2) gelistet, in dem die nicht in Anhang I der Richtlinie 91/414/EWG des Rates(3) aufgenommenen Wirkstoffe aufgeführt sind. Dies war darauf zurückzuführen, dass keine Absicht gemeldet worden war, mit der Erstellung der nötigen Unterlagen für diesen Wirkstoff fortzufahren.
- (2)
- Die Kommission stellte fest, dass die Listung von Delta-Endotoxin von Bacillus thuringiensis in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 2076/2002 zu Verwirrung führen könnte, da in der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 540/2011 der Kommission(4) mehrere Stämme von Bacillus thuringiensis als zugelassene Wirkstoffe aufgeführt sind.
- (3)
- Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 2076/2002 sollte daher entsprechend geändert werden.
- (4)
- Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ständigen Ausschusses für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit —
HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:
Fußnote(n):
- (1)
ABl. L 309 vom 24.11.2009, S. 1.
- (2)
Verordnung (EG) Nr. 2076/2002 der Kommission vom 20. November 2002 zur Verlängerung der Frist gemäß Artikel 8 Absatz 2 der Richtlinie 91/414/EWG des Rates und über die Nichtaufnahme bestimmter Wirkstoffe in Anhang I dieser Richtlinie sowie den Widerruf der Zulassungen von Pflanzenschutzmitteln mit diesen Wirkstoffen (ABl. L 319 vom 23.11.2002, S. 3).
- (3)
Richtlinie 91/414/EWG des Rates vom 15. Juli 1991 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln (ABl. L 230 vom 19.8.1991, S. 1).
- (4)
Durchführungsverordnung (EU) Nr. 540/2011 der Kommission vom 25. Mai 2011 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Liste zugelassener Wirkstoffe (ABl. L 153 vom 11.6.2011, S. 1).
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