Präambel VO (EU) 2014/705
DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über eine gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse und zur Aufhebung der Verordnungen (EWG) Nr. 922/72, (EWG) Nr. 234/79, (EG) Nr. 1037/2001 und (EG) Nr. 1234/2007(1), insbesondere auf Artikel 183 Buchstabe a,
in Erwägung nachstehender Gründe:
- (1)
- In dem Abkommen zwischen der Europäischen Union und Thailand hinsichtlich Reis(2), das durch den Beschluss 2005/953/EG des Rates(3) genehmigt wurde, ist vorgesehen, dass die Union für Bruchreis einen Einfuhrzoll von 65 EUR je Tonne anwendet.
- (2)
- Zur Umsetzung des Abkommens zwischen der Europäischen Union und Thailand wurde der Einfuhrzoll für Bruchreis in Artikel 140 der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007(4) des Rates auf 65 EUR je Tonne festgesetzt.
- (3)
- Die Verordnung (EU) Nr. 1308/2013, mit der die Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 aufgehoben und ersetzt wird, enthält keine Artikel 140 der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 ähnliche Bestimmung. Was die Einfuhrzölle betrifft, wird die Kommission in Artikel 183 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 zum Erlass von Durchführungsrechtsakten ermächtigt, die die Höhe des angewendeten Einfuhrzolls im Einklang mit den Vorschriften in — unter anderem — einer gemäß dem AEUV geschlossenen internationalen Übereinkunft festsetzen.
- (4)
- Damit das Abkommen zwischen der Union und Thailand weiter befolgt wird, sollte der Einfuhrzoll für Bruchreis festgesetzt werden —
HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:
Fußnote(n):
- (1)
ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 671.
- (2)
Abkommen in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Gemeinschaft und Thailand gemäß Artikel XXVIII des GATT 1994 über die Änderung der in der EG-Liste CXL im Anhang des GATT 1994 vorgesehenen Zugeständnisse hinsichtlich Reis (ABl. L 346 vom 29.12.2005, S. 26).
- (3)
Beschluss 2005/953/EG des Rates vom 20. Dezember 2005 über den Abschluss eines Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Gemeinschaft und Thailand gemäß Artikel XXVIII des GATT 1994 über die Änderung der in der EG-Liste CXL im Anhang des GATT 1994 vorgesehenen Zugeständnisse hinsichtlich Reis (ABl. L 346 vom 29.12.2005, S. 24).
- (4)
Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 des Rates vom 22. Oktober 2007 über eine gemeinsame Organisation der Agrarmärkte und mit Sondervorschriften für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse (Verordnung über die einheitliche GMO) (ABl. L 299 vom 16.11.2007, S. 1).
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