Präambel VO (EU) 2014/724

DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 549/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Mai 2013 zum Europäischen System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen auf nationaler und regionaler Ebene in der Europäischen Union(1), insbesondere auf Artikel 3 Absatz 2,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)
Nach Artikel 3 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 549/2013 sollten die Mitgliedstaaten der Kommission die nach Maßgabe dieser Verordnung vorzulegenden Daten und Metadaten in einem vorgegebenen Standardaustauschformat und gemäß den sonstigen von der Kommission festzulegenden praktischen Modalitäten übermitteln.
(2)
Die Anwendung eines gemeinsamen Standards für den Austausch und die Übermittlung von Daten für die unter die Verordnung (EU) Nr. 549/2013 fallenden Statistiken würde erheblich zu einer Integration der verschiedenen Prozesse in diesem Statistikbereich beitragen.
(3)
Die Initiative SDMX (Statistical Data and Metadata eXchange) für technische und statistische Standards für den Austausch und die gemeinsame Nutzung von Daten und Metadaten wurde von der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich, der Europäischen Zentralbank, der Kommission (Eurostat), dem Internationalen Währungsfonds, der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, den Vereinten Nationen und der Weltbank eingeleitet. SDMX stellt für den Austausch amtlicher Statistiken statistische und technische Normen bereit, u. a. die SDMX Markup Language mit der XML-Syntax ( „SDMX-ML-Format” ). Daher sollten ein neues Datenformat und eine Datenstrukturdefinition, die nach diesem Standard konzipiert sind, eingeführt werden. Um den Übergang zum neuen Format zu erleichtern, sollte die Kommission den Mitgliedstaaten für die ersten beiden Jahre nach Inkrafttreten der Verordnung Standardvorlagen zur Verfügung stellen, die in SDMX-Konvertierungs-Tools eingegeben werden können.
(4)
Die Kommission sollte zu den SDMX-Datenstrukturdefinitionen eine detaillierte Dokumentation sowie Leitlinien zur Umsetzung zur Verfügung stellen.
(5)
Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen stehen im Einklang mit der Stellungnahme des Ausschusses für das Europäische Statistische System —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Fußnote(n):

(1)

ABl. L 174 vom 26.6.2013, S. 1.

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