ANHANG I VO (EU) 2014/747
LISTE DER NATÜRLICHEN UND JURISTISCHEN PERSONEN, ORGANISATIONEN UND EINRICHTUNGEN NACH ARTIKEL 5
- A.
- Natürliche Personen
- 1.
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ELHASSAN, Gaffar Mohammed
Aliasname: Gaffar Mohmed Elhassan
Funktion: Generalmajor und Kommandant ( „Major-General and Commander” ) der westlichen Militärregion für die sudanesischen Streitkräfte (SAF).
Nationale Kennziffer: Ausweis eines ehemaligen Armeeangehörigen Nr.: 4302.
Geburtsdatum: 24. Juni 1952.
Anschrift: El Waha, Omdurman, Sudan.
Tag der Benennung durch die VN: 25. April 2006.
Weitere Angaben: Aus der sudanesischen Armee in den Ruhestand entlassen. Weblink zur Besonderen Ausschreibung ( „Special Notice” ) der Interpol und des Sicherheitsrates der VN: https://www.interpol.int/en/notice/search/ un/5282254
Informationen aus der vom Sanktionsausschuss bereitgestellten Zusammenfassung der Gründe für die Aufnahme in die Liste:
Die Sachverständigengruppe berichtet, dass Generalmajor Gaffar Mohammed Elhassan ihnen gegenüber erklärt habe, dass er während seiner Zeit als Kommandant der westlichen Militärregion die direkte operative Führung (hauptsächlich taktische Führung) aller Elemente der sudanesischen Streitkräfte in Darfur ausgeübt habe. Elhassan hatte diese Position als Kommandant des westlichen Militärgebiets von November 2004 (ca.) bis Anfang 2006 inne. Nach Informationen der Sachverständigengruppe war Elhassan für Verstöße gegen Nummer 7 der Resolution 1591 des Sicherheitsrates verantwortlich, da er in dieser Position (von Khartum aus) den Transfer militärischer Ausrüstungsgegenstände nach Darfur ohne vorherige Genehmigung des nach der Resolution 1591 eingesetzten Ausschusses anforderte und genehmigte (seit dem 29. März 2005). Elhassan selbst gab der Sachverständigengruppe gegenüber zu, dass zwischen dem 29. März 2005 und Dezember 2005 Flugzeuge, Flugzeugmotoren und weitere militärische Ausrüstungsgegenstände aus anderen Teilen Sudans nach Darfur verbracht wurden. Er unterrichtete die Sachverständigengruppe beispielsweise darüber, dass zwei Mi-24-Kampfhubschrauber zwischen dem 18. und 21. September 2005 ohne Genehmigung nach Darfur verbracht wurden. Es besteht zudem die begründete Annahme, dass Elhassan als Kommandant des westlichen Militärgebiets direkt für die Genehmigung militärischer Angriffsflüge am 23./24. Juli 2005 im Gebiet um Abu Hamra und am 19. November 2005 im Gebiet Jebel Moon in West-Darfur verantwortlich war. Mi-24-Kampfhubschrauber waren an beiden Operationen beteiligt und sollen laut Berichten in beiden Fällen das Feuer eröffnet haben. Die Sachverständigengruppe berichtet, dass Elhassan ihr gegenüber erklärt habe, dass er selbst in seiner Eigenschaft als Kommandant des westlichen Militärgebiets Anforderungen für Luftunterstützung und Luftoperationen genehmigt habe. (Siehe Bericht S/2006/65 der Sachverständigengruppe, Nummern 266-269.) Mit diesen Handlungen hat Generalmajor Gaffar Mohammed Elhassan gegen die einschlägigen Bestimmungen der Resolution 1591 des Sicherheitsrates verstoßen und erfüllt somit die Kriterien, um vom Ausschuss für die Aufnahme in die Liste der Personen, gegen die Sanktionen verhängt werden, benannt zu werden.
- 2.
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ALNSIEM, Musa Hilal Abdalla
Aliasnamen: a) Sheikh Musa Hilal; b) Abd Allah; c) Abdallah; d) AlNasim; e) Al Nasim; f) AlNaseem; g) Al Naseem; h) AlNasseem; i) Al Nasseem
Funktion: a) ehemaliges Mitglied der Nationalversammlung Sudans, Al-Waha District; b) ehemaliger Sonderberater des Ministeriums für Bundesangelegenheiten; c) oberster Führer des Mahamid-Stamms in Nord-Darfur
Geburtsdatum: a) 1. Januar 1964; b) 1959;
Geburtsort: Kutum;
Anschrift: a) Kabkabiya, Sudan; b) Kutum, Sudan (wohnhaft in Kabkabiya und in der Stadt Kutum, Nord-Darfur, früher wohnhaft in Khartum).
Staatsangehörigkeit: Sudan
Reisepass: a) Diplomatenpass Nr. D014433, ausgestellt am 21. Februar 2013 (abgelaufen am 21. Februar 2015); b) Diplomatenpass Nr. D009889, ausgestellt am 17. Februar 2011 (abgelaufen am 17. Februar 2013).
Nationale Kennziffer: Staatsbürgerschaftsnachweis Nr. A0680623.
Tag der Benennung durch die VN: 25. April 2006.
Weitere Angaben: Foto verfügbar für die Aufnahme in die Besondere Ausschreibung ( „Special Notice” ) der Interpol und des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen. Weblink zur Besonderen Ausschreibung ( „Special Notice” ) der Interpol und des Sicherheitsrates der VN: https://www.interpol.int/en/notice/search/un/5795065
Informationen aus der vom Sanktionsausschuss bereitgestellten Zusammenfassung der Gründe für die Aufnahme in die Liste:
Aus einem Bericht von Human Rights Watch geht hervor, dass man eine Notiz einer lokalen Regierungsstelle in Nord-Darfur vom 13. Februar 2004 hat, in der der Befehl an die „Sicherheitseinheiten des Ortes” ergeht, „die Fortsetzung der Tätigkeiten der Mudschaheddin und der Freiwilligen unter dem Kommando von Sheikh Musa Hilal in den Gebieten von [Nord-Darfur] zuzulassen und deren wesentliche Bedürfnisse sicherzustellen” . Am 28. September 2005 griffen 400 Angehörige arabischer Milizen die Dörfer Aro Sharrow (einschließlich des dortigen Binnenflüchtlingslagers), Acho und Gozmena in West-Darfur an. Ferner wird angenommen, dass Musa Hilal beim Angriff auf das Flüchtlingslager in Aro Sharrow anwesend war; sein Sohn war bei einem Angriff der sudanesischen Befreiungsarmee auf Shareia getötet worden, sodass er nunmehr an einer persönlichen Blutfehde beteiligt war. Es besteht die begründete Annahme, dass er als oberster Führer direkt für diese Handlungen sowie für Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht, Verletzungen der internationalen Menschenrechte und andere Gräueltaten verantwortlich war.
- 4.
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MAYU, Jibril Abdulkarim Ibrahim
Aliasnamen: a) General Gibril Abdul Kareem Barey; b) „Tek” ; c) Gabril Abdul Kareem Badri
Funktion: Feldkommandeur der Nationalen Bewegung für Reform und Entwicklung (NMRD)
Geburtsdatum: 1. Januar 1967
Geburtsort: El-Fasher, Nord-Darfur
Staatsangehörigkeit: gebürtiger Sudanese
Anschrift: Tine, Sudan (wohnhaft in Tine auf der sudanesischen Seite der Grenze zu Tschad)
Nationale Kennziffern: a) 192-3238459-9; b) Nachweis der durch Geburt erworbenen Staatsangehörigkeit: Nr. 302581
Tag der Benennung durch die VN: 25. April 2006.
Weitere Angaben: Foto verfügbar für die Aufnahme in die Besondere Ausschreibung ( „Special Notice” ) der Interpol und des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen. Weblink zur Besonderen Ausschreibung ( „Special Notice” ) der Interpol und des Sicherheitsrates der VN: https://www.interpol.int/en/notice/search/un/5795071
Informationen aus der vom Sanktionsausschuss bereitgestellten Zusammenfassung der Gründe für die Aufnahme in die Liste:
Mayu ist verantwortlich für die Entführung von Personal der Mission der Afrikanischen Union in Sudan (AMIS) in Darfur im Oktober 2005. Mayu versucht offen, die AMIS-Mission durch Einschüchterung zu vereiteln; so drohte er beispielsweise im November 2005 damit, Hubschrauber der Afrikanischen Union (AU) im Gebiet von Jebel Moon abzuschießen. Mit solchen Handlungen hat Mayu eindeutig gegen die Resolution 1591 (2005) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen verstoßen, indem er die Stabilität in Darfur bedrohte; er erfüllt somit die Kriterien, um vom Ausschuss für die Aufnahme in die Liste der Personen, gegen die Sanktionen verhängt werden, benannt zu werden.
- 5.
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JUMA BARKALLA, Abdel Rahman
Funktion: Generalmajor der Rapid Support Forces (RSF) und Kommandant in West-Darfur.
Geburtsdatum:
1. Januar 1969.
Geburtsort: Bahr Elarab, Ost-Darfur, Sudan.
Staatsangehörigkeit: Sudan.
Reisepass: Sudan P07834700.
Nationale Kennziffer: Sudan 21052659309.
Tag der Benennung durch die VN:
8. November 2024.
Gründe für die Aufnahme in die Liste:
Abdel Rahman Juma Barkalla wurde am 8. November 2024 gemäß Nummer 3 Buchstabe c der Resolution 1591 (2005) des VN-Sicherheitsrats in die Liste aufgenommen.
Informationen aus der vom Sanktionsausschuss bereitgestellten Zusammenfassung der Gründe für die Aufnahme in die Liste:
Abdel Rahman Juma Barkalla, Generalmajor der RSF und Kommandant in West-Darfur, wird wegen der Beteiligung an Handlungen oder politischen Maßnahmen, die den Frieden, die Sicherheit oder die Stabilität Darfurs bedrohen, einschließlich Gewalttaten und Menschenrechtsverletzungen, benannt. Die Angriffe der RSF in Darfur haben Hunderttausende Zivilpersonen durch heftige Kämpfe, mangelnden Zugang zu humanitärer Hilfe und gezielte Gewalt gegen Zivilpersonen und Menschenrechtsaktivisten gefährdet. Im Mai und Juni 2023 waren Vertreter der Zivilgesellschaft in El Geneina (West-Darfur) gezielten Bedrohungen und Tötungen durch die RSF und verbündete Milizen ausgesetzt. Am 4. August 2023 entführten und töteten Bewaffnete in Uniformen der RSF auch den Menschenrechtsaktivisten und Rechtsanwalt Ahmed Mohammed Abdullah und seinen Kollegen Adam Omer in Nyala (Süd-Darfur). Der Gouverneur von West-Darfur, Khamis Abakar, wurde am 14. Juni 2023 getötet und zuletzt mit Barkalla gesehen (siehe S/2024/65, Rn. 71). Videos in den sozialen Medien zeigten, dass Abakar von RSF-Soldaten in ein Gebäude gezwungen wurde, einige Stunden später gefolgt von einem zweiten Video, in dem zu sehen war, wie Truppen in RSF-Uniformen um Abakars Leichnam feiern. Zwischen Mai und November 2023 verübten die RSF und ihre verbündeten Milizen mindestens zehn Angriffe auf Zivilpersonen in den Städten El Geneina und Ardamata in West-Darfur, bei denen Tausende Menschen getötet und in mehr als 13 Massengräbern vergraben wurden. Berichten zufolge wurden bei diesen Angriffen auch Frauen und Mädchen vergewaltigt und sexuell missbraucht.
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HAMID MOHAMED, Osman Mohamed
Funktion: Generalmajor der Rapid Support Forces (RSF) und Leiter der Abteilung Operationen der RSF.
Geburtsdatum:
1. Januar 1966.
Geburtsort: Kadiqali, Süd-Darfur, Sudan.
Staatsangehörigkeit: Sudan.
Nationale Kennziffer: Sudan 11540384888.
Tag der Benennung durch die VN:
8. November 2024.
Gründe für die Aufnahme in die Liste:
Osman Mohamed Hamid Mohamed wurde am 8. November 2024 gemäß Nummer 3 Buchstabe c der Resolution 1591 (2005) des VN-Sicherheitsrats in die Liste aufgenommen.
Informationen aus der vom Sanktionsausschuss bereitgestellten Zusammenfassung der Gründe für die Aufnahme in die Liste:
Osman Mohamed Hamid Mohamed, Generalmajor der RSF und Leiter der Abteilung Operationen der RSF, wird wegen der Beteiligung an Handlungen oder politischen Maßnahmen, die den Frieden, die Sicherheit oder die Stabilität Darfurs bedrohen, einschließlich Gewalttaten und Menschenrechtsverletzungen, benannt. Er hat nach großen Siegen Erklärungen im Namen der RSF abgegeben und ist ein wichtiger Akteur bei der operativen Planung der RSF. Die Angriffe der RSF in Darfur haben Hunderttausende Zivilpersonen durch heftige Kämpfe, mangelnden Zugang zu humanitärer Hilfe und gezielte Gewalt gegen Zivilpersonen und Menschenrechtsaktivisten gefährdet. Im Mai und Juni 2023 waren Vertreter der Zivilgesellschaft in El Geneina (West-Darfur) gezielten Bedrohungen und Tötungen durch die RSF und verbündete Milizen ausgesetzt. Am 4. August 2023 entführten und töteten Bewaffnete in Uniformen der RSF auch den Menschenrechtsaktivisten und Rechtsanwalt Ahmed Mohammed Abdullah und seinen Kollegen Adam Omer in Nyala (Süd-Darfur). Am 14. Juni 2023 wurde der Gouverneur von West-Darfur, Khamis Abakar, getötet, nachdem er am selben Tag von RSF-Kämpfern festgenommen worden war. Videos in den sozialen Medien zeigten, dass Abakar von RSF-Soldaten in ein Gebäude gezwungen wurde, einige Stunden später gefolgt von einem zweiten Video, in dem zu sehen war, wie Truppen in RSF-Uniformen um Abakars Leichnam feiern. Zwischen Mai und November 2023 verübten die RSF und ihre verbündeten Milizen mindestens zehn Angriffe auf Zivilpersonen in den Städten El Geneina und Ardamata in West-Darfur, bei denen Tausende Menschen getötet und in mehr als 13 Massengräbern vergraben wurden. Berichten zufolge wurden bei diesen Angriffen auch Frauen und Mädchen vergewaltigt und sexuell missbraucht.
- 7.
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GEDO, Hamdan Ahmed
Aliasname: Abu Nashuk
Funktion: Befehlshaber der Sektion Nord-Darfur der Rapid Support Forces.
Staatsangehörigkeit: Sudan.
Geschlecht: männlich.
Tag der Benennung durch die VN:
24. Februar 2026
Gründe für die Aufnahme in die Liste:
Gedo Hamdan Ahmed wurde am 24. Februar 2026 gemäß Nummer 3 Buchstabe c der Resolution 1591 (2005) in die Liste aufgenommen.
Informationen aus der vom Sanktionsausschuss bereitgestellten Zusammenfassung der Gründe für die Aufnahme in die Liste:
Gedo Hamdan Ahmed, oder Abu Nashuk, Generalleutnant und stellvertretender Befehlshaber der RSF, wird wegen der Beteiligung an Handlungen oder politischen Maßnahmen, die den Frieden, die Sicherheit oder die Stabilität Darfurs bedrohen, einschließlich Gewalttaten und Menschenrechtsverletzungen, benannt. Abu Nashuk war als einer von sechs Generälen der RSF am 26. Oktober 2025 in El Fasher, Nord-Darfur, zugegen und wurde zusammen mit Abdul Rahim Hamdan Dagalo, stellvertretender Befehlshaber der RSF, in Videoaufnahmen gesehen. An diesem Tag verübten die RSF Gräueltaten, darunter Massenmorde an Zivilisten an der Universität El Fasher und im Krankenhaus Saudi, sowie Erschießungen nordwestlich von Darfur. Die Gewalttaten in El Fasher umfassten auch ethnisch motivierte Hinrichtungen von Zaghawa und anderen nicht-arabischen Gruppen. Es gibt Berichte über weit verbreitete sexuelle Gewalt, einschließlich Gruppenvergewaltigungen vor Verwandten, und andere geschlechtsspezifische sexuelle Gewalt. Berichten zufolge halten RSF-Truppen medizinisches Personal für Lösegeld in Geiselhaft; demnach haben sie vier Ärzte, einen Apotheker und eine Krankenschwester für Lösegeldforderungen in Höhe von mehr als 150000 USD entführt. Durch die Ereignisse in El Fasher wurden Berichten zufolge seit dem 26. Oktober 202570000 Menschen vertrieben, wobei nach wie vor Zivilisten eingeschlossen sind oder vermisst werden oder von den RSF innerhalb der Stadt festgehalten werden.
- 8.
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DAGALO, Abdul Rahim Hamdan
Funktion: Stellvertretender Anführer der Rapid Support Forces (RSF).
Geburtsdatum:
1. Januar 1972
Geburtsort: Khartum, Sudan.
Staatsangehörigkeit: Sudan.
Geschlecht: männlich.
Tag der Benennung durch die VN:
24. Februar 2026
Gründe für die Aufnahme in die Liste:
Abdul Rahim Hamdan Dagalo wurde am 24. Februar 2026 gemäß Nummer 3 Buchstabe c der Resolution 1591 (2005) in die Liste aufgenommen.
Informationen aus der vom Sanktionsausschuss bereitgestellten Zusammenfassung der Gründe für die Aufnahme in die Liste:
Abdul Rahim Hamdan Dagalo, stellvertretender Befehlshaber der RSF und Bruder des RSF-Befehlshabers Mohamed Hamdan „Hemedti” Dagalo, wird wegen der Beteiligung an Handlungen oder politischen Maßnahmen, die den Frieden, die Sicherheit oder die Stabilität Darfurs bedrohen, einschließlich Gewalttaten und Menschenrechtsverletzungen, benannt. Es wurde festgestellt, dass Dagalo am 26. Oktober 2025 am Stützpunkt der 6. Infanteriedivision der SAF in El Fasher, Nord-Darfur, zugegen war und die Operationen am Tag der Übernahme von El Fasher durch die RSF beaufsichtigte. Auf Aufnahmen, von denen angenommen wird, dass sie Dagalo zeigen, ist zu sehen, wie er seinen Kämpfern direkte Anweisungen erteilt, keine Gefangenen zu machen, sondern alle zu töten. Über Dagalo wurde bereits zuvor berichtet, dass er eine Schlüsselrolle bei vielen der Offensiven gespielt habe, die das Militär und die RSF in sudanesischen Grenzregionen unternommen haben, und er gilt als Befehlshaber, unter dessen Kontrolle die RSF stehen. Am 26. Oktober 2025 verübten die RSF Gräueltaten, darunter Massenmorde an Zivilisten an der Universität El Fasher und im Krankenhaus Saudi, sowie Erschießungen nordwestlich von Darfur. Die Gewalttaten in El Fasher umfassten auch ethnisch motivierte Hinrichtungen von Zaghawa und anderen nicht-arabischen Gruppen. Es gibt Berichte über weit verbreitete sexuelle Gewalt, einschließlich Gruppenvergewaltigungen vor Verwandten, und andere geschlechtsspezifische sexuelle Gewalt. Berichten zufolge halten RSF-Truppen medizinisches Personal für Lösegeld in Geiselhaft; demnach haben sie vier Ärzte, einen Apotheker und eine Krankenschwester für Lösegeldforderungen in Höhe von mehr als 150000 USD entführt. Durch die Ereignisse in El Fasher wurden Berichten zufolge seit dem 26. Oktober 202570000 Menschen vertrieben, wobei nach wie vor Zivilisten eingeschlossen sind oder vermisst werden oder von den RSF innerhalb der Stadt festgehalten werden.
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AL-FATEH, Abdullah Idris
Aliasname: Abu Lulu
Funktion: Brigadegeneral der Rapid Support Forces.
Staatsangehörigkeit: Sudan.
Geschlecht: männlich.
Tag der Benennung durch die VN:
24. Februar 2026.
Gründe für die Aufnahme in die Liste:
Al-Fateh Abdullah Idris wurde am 24. Februar 2026 gemäß Nummer 3 Buchstabe c der Resolution 1591 (2005) in die Liste aufgenommen.
Informationen aus der vom Sanktionsausschuss bereitgestellten Zusammenfassung der Gründe für die Aufnahme in die Liste:
Al-Fateh Abdullah Idris, bekannt als Abu Lulu, Brigadegeneral der RSF, wird wegen der Beteiligung an Handlungen oder politischen Maßnahmen, die den Frieden, die Sicherheit oder die Stabilität Darfurs bedrohen, einschließlich Gewalttaten und Menschenrechtsverletzungen, benannt. Am 26. Oktober 2025 verübten die RSF Gräueltaten, darunter Massenmorde an Zivilisten an der Universität El Fasher und im Krankenhaus Saudi, sowie Erschießungen nordwestlich von Darfur. Abu Lulu ist als „der Schlachter von El Fasher” , einer der Hauptverantwortlichen für die Gewalttaten in El Fasher vom 26. Oktober, bekannt. Er erteilte seinen Männern Anweisungen, unschuldige Menschen zu töten, und Videoaufnahmen zeigen, wie er Zivilisten hinrichtet und damit prahlt, über 2000 Menschen getötet zu haben. Einige Videos wurden von den RSF selbst gefilmt und bekannt gemacht, und Abu Lulu hat sich selbst dabei gefilmt, wie er lächelnd Menschen tötet, während sie um Gnade flehen; weitere Videos zeigen, wie er ethnisch motivierte Hinrichtungen vornimmt. Aufnahmen zeigen, wie er auf unbewaffnete Männer schießt und zwischen den Leichen von Menschen, die er getötet hat, posiert. Durch die Ereignisse in El Fasher wurden Berichten zufolge seit dem 26. Oktober 202570000 Menschen vertrieben, wobei nach wie vor Zivilisten eingeschlossen sind oder vermisst werden oder von den RSF innerhalb der Stadt festgehalten werden.
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MOHAMED Tijani Ibrahim Moussa
Aliasname: Al Zeir Salem
Funktion: Feldkommandeur der Rapid Support Forces.
Staatsangehörigkeit: Sudan.
Geschlecht: männlich.
Tag der Benennung durch die VN:
24. Februar 2026.
Gründe für die Aufnahme in die Liste:
Tijani Ibrahim Moussa Mohamed wurde am 24. Februar 2026 gemäß Nummer 3 Buchstabe c der Resolution 1591 (2005) in die Liste aufgenommen.
Informationen aus der vom Sanktionsausschuss bereitgestellten Zusammenfassung der Gründe für die Aufnahme in die Liste:
Tijani Ibrahim Moussa Mohamed (Al Zeir Salem), Feldkommandeur der RSF, wird wegen der Beteiligung an Handlungen oder politischen Maßnahmen, die den Frieden, die Sicherheit oder die Stabilität Darfurs bedrohen, einschließlich Gewalttaten und Menschenrechtsverletzungen, benannt. Es wurde festgestellt, dass Al Zeir Salem am 26. Oktober 2025, dem Tag der Übernahme durch die RSF, am Stützpunkt der 6. Infanteriedivision der SAF in El Fasher, Nord-Darfur, zugegen war. Er ist auch in einem Video von diesem Tag zu sehen, in dem er zu einer großen Gruppe inhaftierter Personen in Zivilkleidung spricht. An diesem Tag verübten die RSF Gräueltaten, darunter Massenmorde an Zivilisten an der Universität El Fasher und im Krankenhaus Saudi, sowie Erschießungen nordwestlich von Darfur. Die Gewalttaten in El Fasher umfassten auch ethnisch motivierte Hinrichtungen von Zaghawa und anderen nicht-arabischen Gruppen. Es gibt Berichte über weit verbreitete sexuelle Gewalt, einschließlich Gruppenvergewaltigungen vor Verwandten, und andere geschlechtsspezifische sexuelle Gewalt. Berichten zufolge halten RSF-Truppen medizinisches Personal für Lösegeld in Geiselhaft; demnach haben sie vier Ärzte, einen Apotheker und eine Krankenschwester für Lösegeldforderungen in Höhe von mehr als 150000 USD entführt. Durch die Ereignisse in El Fasher wurden Berichten zufolge seit dem 26. Oktober 202570000 Menschen vertrieben, wobei nach wie vor Zivilisten eingeschlossen sind oder vermisst werden oder von den RSF innerhalb der Stadt festgehalten werden.
- 11.
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QUIJANO BECERRA, Alvaro Andres
Funktion: Gründer der International Services Agency (A4SI).
Geburtsdatum:
18. Juli 1967.
Geburtsort: Bogotá, Kolumbien.
Staatsangehörigkeit: a) Kolumbien; b) Italien.
Geschlecht: männlich.
Reisepass: a) Kolumbien: Nr. AP628498; b) Italien: Nr. YB7731256 (gültig bis 1. März 2031).
Nationale Kennziffer: Kolumbien Cédula Nr. 80413253.
Tag der Benennung durch die VN:
28. April 2026.Gründe für die Aufnahme in die Liste:
Alvaro Andres Quijano Becerra wurde am 28. April 2026 gemäß Nummer 3 Buchstabe c der Resolution 1591 (2005) in die Liste aufgenommen.Informationen aus der vom Sanktionsausschuss bereitgestellten Zusammenfassung der Gründe für die Aufnahme in die Liste:
Alvaro Andres Quijano Becerra (Quijano) wird wegen der Beteiligung an Handlungen oder politischen Maßnahmen benannt, die den Frieden, die Sicherheit oder die Stabilität Darfurs bedrohen. Quijano spielt eine entscheidende Rolle bei der Rekrutierung und Entsendung ehemaliger kolumbianischer Militärangehöriger in den Sudan. Video- und fotografische Beweise zeigen, dass diese Militärangehörigen den Rapid Support Forces (RSF) taktisches und technisches Fachwissen zur Verfügung stellen und in der Infanterie und der Artillerie, als Drohnenpiloten, Fahrzeugführer und Ausbilder dienen, wobei einige sogar Kinder für den Kampf in den Reihen der RSF ausbilden. Die kolumbianischen Kämpfer haben an zahlreichen Kämpfen in ganz Sudan teilgenommen, unter anderem in der Hauptstadt Khartum sowie in Omdurman, Kordofan und El Fasher. Quijano, ein ehemaliger Verbündeter des in Kolumbien ansässigen Kartells Notre del Valle, wird von einem Netzwerk von Verbündeten und Unternehmen unterstützt, die auf die Rekrutierung von Kämpfern und die Ermöglichung des Transfers von Geldern im Zusammenhang mit ihrem Einsatz spezialisiert sind. Quijano war Mitbegründer einer Arbeitsagentur, der International Services Agency (A4SI), die der wichtigste Verbindungspunkt zur Anwerbung ist, und hat über ihre Website, in Gruppenchats und öffentlichen Ansprachen Werbekampagnen zur Besetzung von Stellen durchgeführt, darunter Drohnenbetreiber, Scharfschützen oder Übersetzer. Zwischen 350 und 380 kolumbianische Kämpfer, zumeist pensionierte Soldaten, wurden über mehrere private Sicherheitsfirmen, darunter A4SI, rekrutiert.Im Zusammenhang stehende gelistete Personen und Organisationen:
Claudia Viviana Oliveros Forero (SDi.013), Mateo Andres Duque Botero (SDi.014).
- 12.
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OLIVEROS FORERO, Claudia Viviana
Funktion: Eigentümerin und Geschäftsführerin der International Services Agency (A4SI).
Geburtsdatum:
2. Januar 1973.
Geburtsort: Bogotá, Kolumbien.
Staatsangehörigkeit: Kolumbien.
Geschlecht: weiblich.
Reisepass: Kolumbien Nr. AZ321704 (gültig bis 20. Juli 2032).
Nationale Kennziffer: Kolumbien Cédula Nr. 52252815.
Tag der Benennung durch die VN:
28. April 2026.Gründe für die Aufnahme in die Liste:
Claudia Viviana Oliveros Forero wurde am 28. April 2026 gemäß Nummer 3 Buchstabe c der Resolution 1591 (2005) in die Liste aufgenommen.Informationen aus der vom Sanktionsausschuss bereitgestellten Zusammenfassung der Gründe für die Aufnahme in die Liste:
Claudia Viviana Oliveros Forero (Oliveros) wird wegen der Beteiligung an Handlungen oder politischen Maßnahmen benannt, die den Frieden, die Sicherheit oder die Stabilität Darfurs bedrohen. Oliveros spielt eine entscheidende Rolle bei der Rekrutierung und Entsendung ehemaliger kolumbianischer Militärangehöriger in den Sudan. Video- und fotografische Beweise zeigen, wie diese Militärangehörigen den Rapid Support Forces (RSF) taktisches und technisches Fachwissen zur Verfügung stellen und in der Infanterie und Artillerie, als Drohnenpiloten, Fahrzeugführer und Ausbilder dienen, wobei einige sogar Kinder für den Kampf in den RSF ausbilden. Die kolumbianischen Kämpfer haben an zahlreichen Kämpfen in ganz Sudan teilgenommen, unter anderem in der Hauptstadt Khartum sowie in Omdurman, Kordofan und El Fasher. Oliveros ist Eigentümerin und Leiterin einer Arbeitsagentur, der International Services Agency (A4SI), die der wichtigste Verbindungspunkt zur Anwerbung ist, und hat über ihre Website, in Gruppenchats und öffentlichen Ansprachen Werbekampagnen zur Besetzung von Stellen durchgeführt, darunter Drohnenbetreiber, Scharfschützen oder Übersetzer. Zwischen 350 und 380 kolumbianische Kämpfer, zumeist pensionierte Soldaten, wurden über mehrere private Sicherheitsfirmen, darunter A4SI, rekrutiert.Im Zusammenhang stehende gelistete Personen und Organisationen:
Alvaro Andres Quijano Becerra (SDi.012) Mateo Andres Duque Botero (SDi.014).
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DUQUE BOTERO, Mateo Andres
Geburtsdatum:
7. April 1975.
Geburtsort: Bogotá, Kolumbien.
Anschrift: Calle 77 9 76 APT 302, Bogota, Colombia.
Staatsangehörigkeit: a) Kolumbien; b) Spanien.
Geschlecht: männlich.
Reisepass: a) Kolumbien Nr. AS272175 (abgelaufen am 31. März 2026); b) Spanien Nr. XDD789846; c) Kolumbien Nr. BF868819 (gültig bis 1. März 2035).
Nationale Kennziffer: Kolumbien Cédula Nr. 79782423.
Tag der Benennung durch die VN:
28. April 2026.Gründe für die Aufnahme in die Liste:
Mateo Andres Duque Botero wurde am 28. April 2026 gemäß Nummer 3 Buchstabe c der Resolution 1591 (2005) in die Liste aufgenommen.Informationen aus der vom Sanktionsausschuss bereitgestellten Zusammenfassung der Gründe für die Aufnahme in die Liste:
Mateo Andres Duque Botero (Duque) wird wegen der Beteiligung an Handlungen oder politischen Maßnahmen benannt, die den Frieden, die Sicherheit oder die Stabilität Darfurs bedrohen. Duque spielt eine entscheidende Rolle bei der Finanzierung ehemaliger kolumbianischer Militärangehöriger in Sudan. Er leitet die Maine Global Corp, die Finanzmittel für Global Staffing (jetzt Talent Bridge) verwaltet und auszahlt, sowie das Unternehmen, das mit Unterstützung von mit Duque verbundenen US-Unternehmen kolumbianisches Militärpersonal einstellt. Dazu gehören die Bearbeitung von Gehaltszahlungen für kolumbianische Kämpfer und die Tätigkeit als Zwischenhändler für Devisen beim Umtausch von Euro und kolumbianischen Pesos in US-Dollar. Mit Duque verbundene US-Unternehmen tätigten in den Jahren 2024 und 2025 zahlreiche elektronische Überweisungen, die sich zusammen auf Millionen US-Dollar belaufen, für Maine Global Corp, Global Staffing und dem Unternehmen, das die kolumbianischen Kämpfer einstellte. Video- und fotografische Beweise zeigen, wie diese kolumbianischen Kämpfer den Rapid Support Forces (RSF) taktisches und technisches Fachwissen zur Verfügung stellen und in der Infanterie und Artillerie, als Drohnenpiloten, Fahrzeugführer und Ausbilder dienen, wobei einige sogar Kinder für den Kampf in den RSF ausbilden. Die kolumbianischen Kämpfer haben an zahlreichen Kämpfen in ganz Sudan teilgenommen, unter anderem in der Hauptstadt Khartum sowie in Omdurman, Kordofan und El Fasher.Im Zusammenhang stehende gelistete Personen und Organisationen:
Alvaro Andres Quijano Becerra (SDi.012), Claudia Viviana Oliveros Forero (SDi.013).
- 14.
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DAGALO, Al-Goney Hamdan
Aliasnamen: a) Algoney Hamdan; b) Al-Qoni Hamdan.
Funktion: Leiter der Rapid Support Forces.
Geburtsdatum:
7. August 1990.
Geburtsort: Nayala North, Sudan.
Anschrift: Dubai, United Arab Emirates.
Staatsangehörigkeit: Sudan.
Geschlecht: männlich.
Reisepass: a) Sudan: Nr. B00017334; b) Sudan: Nr. B00024943 (gültig bis 27. September 2031); c) Kenia: Nr. AK1586127.
Nationale Kennziffer: Vereinigte Arabische Emirate 784199014302485.
Tag der Benennung durch die VN:
28. April 2026.
Gründe für die Aufnahme in die Liste:
Al-Goney Hamdan Dagalo wurde am 28. April 2026 gemäß Nummer 3 Buchstabe c der Resolution 1591 (2005) in die Liste aufgenommen.
Informationen der vom Sanktionsausschuss bereitgestellten Zusammenfassung der Gründe für die aus Aufnahme in die Liste:
Al-Goney Hamdan Dagalo (Al-Goney) wird wegen der Beteiligung an Handlungen oder politischen Maßnahmen benannt, die den Frieden, die Sicherheit oder die Stabilität Darfurs bedrohen.
Al-Goney ist der Leiter des Beschaffungswesens der Rapid Support Forces (RSF) und ein Bruder von Mohammed Hamdan „Hemedti” Dagalo, dem Anführer der RSF. Al-Goney hat diesen Krieg verlängert, indem er die Bemühungen der RSF um die Beschaffung von Waffen und militärischem Material geleitet hat. Seine Handlungen haben durch die Bewaffnung der RSF unmittelbar zur anhaltenden Belagerung von El Fasher, einer Stadt mit fast zwei Millionen wehrlosen Zivilisten in Nord-Darfur, durch die RSF und zu den Operationen der RSF in anderen Teilen Sudans beigetragen.
Al-Goney hat die Scheinfirma Tradive General Trading der RSF kontrolliert, die im Namen der RSF Fahrzeuge nach Sudan einführte.
- B.
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