ANHANG VO (EU) 2014/759

Warenbezeichnung Einreihung (KN-Code) Begründung
(1) (2) (3)

Eine nicht selbstangetriebene Maschine (sog. „Strandreinigungsmaschine” ) zum Reinigen von Sandstränden mit Abmessungen von etwa 4 × 2,3 × 2,3 m.

Das Gerät siebt den Sand und reinigt ihn von Verunreinigungen wie Glas, Kunststoff, Zigarettenkippen, Strohhalmen, Getränkedosen, Steinen, Seegras, Seetang, kleinen Holzstücken.

Das Gerät ebnet die Sandoberfläche mit einem Streichblech. Der Sand wird anschließend durch hunderte Federzinken aus Edelstahl gesiebt. Die Verunreinigungen werden vom Sand getrennt und schließlich über ein Förderband in einen Auffangbehälter befördert.

84791000

Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 8479 und 84791000.

Da das Gerät lediglich Abfall aus dem Sand aussortiert, nicht aber den Sand selbst sortiert oder trennt, ist eine Einreihung in Position 8474 als Maschine zum Sortieren oder Trennen von mineralischen Stoffen ausgeschlossen (siehe auch HS-Erläuterungen zu Position 8474, Absatz 1 Ziffer I).

Da das Gerät für die Pflege (Reinigung) von Stränden verwendet wird, gilt es als Maschine, Apparat oder Gerät für den Straßen-, Hoch- oder Tiefbau oder für ähnliche Arbeiten (siehe auch HS-Erläuterungen zur Position 8479 Abschnitt II Buchstabe A Nummer 5). Das Gerät ist daher in den KN-Code 84791000 als Maschine, Apparat oder Gerät für den Straßen-, Hoch- oder Tiefbau oder für ähnliche Arbeiten einzureihen.

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