ANHANG VO (EU) 2014/760

Warenbezeichnung

Einreihung

(KN-Code)

Begründung
(1) (2) (3)

Ein zylindrischer Kunststoffbehälter, Höhe etwa 8 cm, Durchmesser 6 cm, der 180 ml Lampenöl auf Paraffinbasis (ein Paraffingemisch aus 68 % Tetradecan, 25 % Pentadecan und etwa 4 % Hexadecan) und einen Docht enthält. Er ist mit einem Metallverschluss mit Kunststoffdeckel verschlossen, der ein Verdampfen des Öls verhindert und den Docht fixiert ( „Öllampe” ).

Ein Nachfüllen des Behälters nach Verbrauch des Öls ist nicht möglich.

Die Ware wird als Stimmungslicht verwendet. Sie kann entweder in einer Halterung (z. B. einem Glaszylinder) oder unabhängig verwendet werden.

(*) Siehe Abbildung.

94055000

Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 9405 und 94055000.

Eine Einreihung als Öl in die Position 2710 ist ausgeschlossen, weil die Ware einen Metallverschluss mit Kunststoffdeckel und einen Docht umfasst und somit andere Bestandteile außer Öl und einem Behälter enthält, der gemäß der AV 5 b für die Verpackung solcher Waren üblich ist.

Die Ware hat die Merkmale und die Gestaltung eines unabhängigen Beleuchtungskörpers der Position 9405, da sie einen eigenständigen ölgefüllten Körper, einen Metallverschluss mit Kunststoffdeckel und einen Docht umfasst. Unter diese Position fallen elektrische und nicht elektrische Leuchten und Beleuchtungskörper, die aus jedem beliebigen Stoff bestehen und jede beliebige Lichtquelle verwenden können (siehe auch HS-Erläuterungen zu Position 9405, Teil I).

Die Ware ist daher in die Position 94055000 der Kombinierten Nomenklatur als nicht elektrischer Beleuchtungskörper einzureihen.

Fußnote(n):

(*)

Die Abbildung dient nur zur Information.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.