Artikel 2 VO (EU) 2014/78
In der zweiten Spalte von Nummer 5.1 des Anhangs III der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 erhält Ziffer 3 folgende Fassung:
- (3)
- Hinweis darauf, dass das Erzeugnis nicht für Personen bestimmt ist, die ihren Cholesterinspiegel im Blut nicht zu kontrollieren brauchen;.
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