Schlussformel (nicht amtlich) VO (EU) 2014/798
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Brüssel, den 23. Juli 2014
Für die Kommission,
im Namen des Präsidenten,
Jerzy Plewa
Generaldirektor für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung
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