ANHANG VO (EU) 2014/799

MUSTER FÜR DIE JÄHRLICHEN DURCHFÜHRUNGSBERICHTE UND DEN SCHLUSSBERICHT

ABSCHNITT 1

Spezifisches Ziel (gemäß den spezifischen Verordnungen):

Zusammenfassung der Fortschritte bei der Umsetzung der Strategie und beim Erreichen der nationalen Ziele während des Haushaltsjahres

Angaben zu etwaigen Änderungen der Strategie oder der nationalen Ziele oder zu Faktoren, die künftig Änderungen bewirken

Angaben zu allen wesentlichen Aspekten, die sich auf die Ergebnisse des nationalen Programms auswirken

Nationales Ziel:
Auflistung der wichtigsten während des Haushaltsjahres geförderten und durchgeführten Maßnahmen, der Erfolge und der festgestellten (und gelösten) Probleme
Spezifische Maßnahmen (gemäß den spezifischen Verordnungen):

Auflistung der wichtigsten während des Haushaltsjahres geförderten und durchgeführten Maßnahmen, Erfolge und festgestellten (und gelösten) Probleme

Die Angaben in den Feldern müssen für sich selbst aussagekräftig sein und dürfen nicht auf Informationen in den beigefügten Unterlagen Bezug nehmen oder Hyperlinks enthalten.

SPEZIFISCHES ZIEL n: Titel
Nationales Ziel n: Titel
Spezifische Maßnahme n: Titel

Berichterstattung über den vorläufigen Zeitplan

Angabe etwaiger Änderungen des im nationalen Programm angegebenen vorläufigen Zeitplans

Vorläufiger Zeitplan

Bezeichnung der MaßnahmeBeginn der PlanungBeginn der DurchführungAbschluss
Spezifisches Ziel n: Titel
Nationales Ziel n:

ABSCHNITT 2

Angabe der Ergebnisse (Zahlen für jede Kategorie) infolge der Zusicherung
Zusicherungsplan
KategorienZusicherungszeitraumZusicherungszeitraumZusicherungszeitraum
Summe

ABSCHNITT 3

Angabe der Daten für jeden Indikator des betreffenden Haushaltsjahres
Bezeichnung des IndikatorsBeschreibung des IndikatorsMaßeinheitBasiswertZielwertDatenquelleHaushaltsjahr nHaushaltsjahr n + 1Kumulierter Betrag
SPEZIFISCHES ZIEL n: Titel
Erläuterung etwaiger Aspekte, die erhebliche Auswirkungen auf die Zielerreichung haben könnten, insbesondere fehlende Fortschritte Für jedes Haushaltsjahr kann ein Dokument beigefügt werden, um zu erläutern, weshalb deutlich zu wenige Fortschritte erzielt wurden oder weshalb die mit einem Indikator oder mehrerer Indikatoren verknüpfte Zielsetzung möglicherweise übertroffen werden kann.

ABSCHNITT 4

4.1.
Monitoringausschuss (Artikel 12 Absatz 4 der Verordnung (EU) Nr. 514/2014)

Auflistung der wichtigsten Entscheidungen und der Themen, die noch vom Monitoringausschuss behandelt werden.

4.2.
Gemeinsamer Monitoring- und Evaluierungsrahmen (Artikel 14 Absatz 2 Buchstabe f der Verordnung (EU) Nr. 514/2014)

Monitoring- und Bewertungsmaßnahmen der zuständigen Behörde, u. a. Modalitäten für die Datenerfassung, Evaluierungstätigkeiten, aufgetretene Schwierigkeiten und eingeleitete Abhilfemaßnahmen

4.3.
Einbindung der Partnerschaft in die Durchführung, das Monitoring und die Evaluierung des nationalen Programms (Artikel 12 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 514/2014)

Kurze Beschreibung der wichtigsten Beiträge und Stellungnahmen von Partnern während des Haushaltsjahres

4.4.
Information und Bekanntmachung (Artikel 53 der Verordnung (EU) Nr. 514/2014)

Link zur der Website des Programms Auflistung der wichtigsten im Haushaltsjahr durchgeführten Maßnahmen im Bereich Information und Öffentlichkeitsarbeit. Es sollten Belegexemplare beigefügt werden.

4.5.
Koordinierung mit anderen Instrumenten der Union (Artikel 14 Absatz 2 Buchstabe e und Artikel 14 Absatz 5 Buchstabe f der Verordnung (EU) Nr. 514/2014)

Kurze Beschreibung der wichtigsten Maßnahmen und Konsultationen, die durchgeführt wurden, um die Koordinierung mit anderen — insbesondere den nachfolgend angegebenen — Instrumenten der Union sicherzustellen:

Europäische Struktur- und Investitionsfonds (Europäischer Fonds für regionale Entwicklung, Europäischer Sozialfonds, Kohäsionsfonds, Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums, Europäischer Meeres- und Fischereifonds);

Andere EU-Fonds oder Programme (z. B. Programm für lebenslanges Lernen, Programm „Kultur” , Programm „Jugend in Aktion” );

Außenpolitische Instrumente der EU (z. B. Instrument für Heranführungshilfe, Europäisches Nachbarschafts- und Partnerschaftsinstrument, Stabilitätsinstrument), soweit Maßnahmen in oder mit Bezug zu Drittländern betroffen sind.

4.6.
Direktvergabe

Begründung jeder Direktvergabe

ABSCHNITT 5:

5.1.
Finanzbericht nach spezifischen Zielen

Tabelle

(in EUR)
Spezifisches Ziel n: Titel
Nationales Ziel n
Zwischensumme nationale Ziele
Spezifische Maßnahme n
Summe 1 spezifisches Ziel
Nationales Ziel n + 1
Zwischensumme nationale Ziele
Spezifische Maßnahme n + 1
Summe n
Sonderfälle
Summe Sonderfälle

Technische Hilfe:

(Höchstbetrag = Festbetrag + (Gesamtausstattung) * 5 oder 5,5 % im Einklang mit den spezifischen Verordnungen)

SUMME
Durchführung des Finanzierungsplans des nationalen Programms mit Angabe des EU-Gesamtbeitrags für jedes Haushaltsjahr

5.2.
Finanzierungsplan nach Haushaltsjahr

Tabelle

(in EUR)
JAHR2014201520162017201820192020SUMME
Summe veranschlagte Mittel
Summe gebundene Mittel

5.3.
Begründung jeder Abweichung von den in den spezifischen Verordnungen festgesetzten Mindestanteilen

(Nur erforderlich, wenn sich die in den genehmigten nationalen Programmen beschriebene Situation geändert hat, Artikel 14 Absatz 5 Buchstabe b der Verordnung (EU) Nr. 514/2014) Detaillierte Erläuterung jeder Abweichung von den in den spezifischen Verordnungen festgesetzten Mindestanteilen

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