ANHANG VO (EU) 2014/799
MUSTER FÜR DIE JÄHRLICHEN DURCHFÜHRUNGSBERICHTE UND DEN SCHLUSSBERICHT
ABSCHNITT 1
- Spezifisches Ziel (gemäß den spezifischen Verordnungen):
-
Zusammenfassung der Fortschritte bei der Umsetzung der Strategie und beim Erreichen der nationalen Ziele während des Haushaltsjahres
Angaben zu etwaigen Änderungen der Strategie oder der nationalen Ziele oder zu Faktoren, die künftig Änderungen bewirken
Angaben zu allen wesentlichen Aspekten, die sich auf die Ergebnisse des nationalen Programms auswirken
- Nationales Ziel:
- Auflistung der wichtigsten während des Haushaltsjahres geförderten und durchgeführten Maßnahmen, der Erfolge und der festgestellten (und gelösten) Probleme
- Spezifische Maßnahmen (gemäß den spezifischen Verordnungen):
-
Auflistung der wichtigsten während des Haushaltsjahres geförderten und durchgeführten Maßnahmen, Erfolge und festgestellten (und gelösten) Probleme
Die Angaben in den Feldern müssen für sich selbst aussagekräftig sein und dürfen nicht auf Informationen in den beigefügten Unterlagen Bezug nehmen oder Hyperlinks enthalten.
SPEZIFISCHES ZIEL n: Titel |
Nationales Ziel n: Titel |
Spezifische Maßnahme n: Titel |
Berichterstattung über den vorläufigen Zeitplan
Angabe etwaiger Änderungen des im nationalen Programm angegebenen vorläufigen ZeitplansBezeichnung der Maßnahme | Beginn der Planung | Beginn der Durchführung | Abschluss | |
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Spezifisches Ziel n: Titel | ||||
Nationales Ziel n: | ||||
ABSCHNITT 2
Angabe der Ergebnisse (Zahlen für jede Kategorie) infolge der ZusicherungZusicherungsplan | |||
Kategorien | Zusicherungszeitraum | Zusicherungszeitraum | Zusicherungszeitraum |
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Summe |
ABSCHNITT 3
Angabe der Daten für jeden Indikator des betreffenden HaushaltsjahresBezeichnung des Indikators | Beschreibung des Indikators | Maßeinheit | Basiswert | Zielwert | Datenquelle | Haushaltsjahr n | Haushaltsjahr n + 1 | Kumulierter Betrag |
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SPEZIFISCHES ZIEL n: Titel | ||||||||
ABSCHNITT 4
- 4.1.
- Monitoringausschuss (Artikel 12 Absatz 4 der Verordnung (EU) Nr. 514/2014)
Auflistung der wichtigsten Entscheidungen und der Themen, die noch vom Monitoringausschuss behandelt werden. - 4.2.
- Gemeinsamer Monitoring- und Evaluierungsrahmen (Artikel 14 Absatz 2 Buchstabe f der Verordnung (EU) Nr. 514/2014)
Monitoring- und Bewertungsmaßnahmen der zuständigen Behörde, u. a. Modalitäten für die Datenerfassung, Evaluierungstätigkeiten, aufgetretene Schwierigkeiten und eingeleitete Abhilfemaßnahmen - 4.3.
- Einbindung der Partnerschaft in die Durchführung, das Monitoring und die Evaluierung des nationalen Programms (Artikel 12 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 514/2014)
Kurze Beschreibung der wichtigsten Beiträge und Stellungnahmen von Partnern während des Haushaltsjahres - 4.4.
- Information und Bekanntmachung (Artikel 53 der Verordnung (EU) Nr. 514/2014)
Link zur der Website des Programms Auflistung der wichtigsten im Haushaltsjahr durchgeführten Maßnahmen im Bereich Information und Öffentlichkeitsarbeit. Es sollten Belegexemplare beigefügt werden. - 4.5.
- Koordinierung mit anderen Instrumenten der Union (Artikel 14 Absatz 2 Buchstabe e und Artikel 14 Absatz 5 Buchstabe f der Verordnung (EU) Nr. 514/2014)
Kurze Beschreibung der wichtigsten Maßnahmen und Konsultationen, die durchgeführt wurden, um die Koordinierung mit anderen — insbesondere den nachfolgend angegebenen — Instrumenten der Union sicherzustellen:- —
Europäische Struktur- und Investitionsfonds (Europäischer Fonds für regionale Entwicklung, Europäischer Sozialfonds, Kohäsionsfonds, Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums, Europäischer Meeres- und Fischereifonds);
- —
Andere EU-Fonds oder Programme (z. B. Programm für lebenslanges Lernen, Programm „Kultur” , Programm „Jugend in Aktion” );
- —
Außenpolitische Instrumente der EU (z. B. Instrument für Heranführungshilfe, Europäisches Nachbarschafts- und Partnerschaftsinstrument, Stabilitätsinstrument), soweit Maßnahmen in oder mit Bezug zu Drittländern betroffen sind.
- 4.6.
- Direktvergabe
Begründung jeder Direktvergabe ABSCHNITT 5:
- 5.1.
- Finanzbericht nach spezifischen Zielen
(in EUR) | |
Spezifisches Ziel n: Titel | |
Nationales Ziel n | |
Zwischensumme nationale Ziele | |
Spezifische Maßnahme n | |
Summe 1 spezifisches Ziel | |
Nationales Ziel n + 1 | |
Zwischensumme nationale Ziele | |
Spezifische Maßnahme n + 1 | |
Summe n | |
Sonderfälle | |
Summe Sonderfälle | |
Technische Hilfe: (Höchstbetrag = Festbetrag + (Gesamtausstattung) * 5 oder 5,5 % im Einklang mit den spezifischen Verordnungen) | |
SUMME |
- 5.2.
- Finanzierungsplan nach Haushaltsjahr
(in EUR) | ||||||||
JAHR | 2014 | 2015 | 2016 | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | SUMME |
---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Summe veranschlagte Mittel | ||||||||
Summe gebundene Mittel |
- 5.3.
- Begründung jeder Abweichung von den in den spezifischen Verordnungen festgesetzten Mindestanteilen
(Nur erforderlich, wenn sich die in den genehmigten nationalen Programmen beschriebene Situation geändert hat, Artikel 14 Absatz 5 Buchstabe b der Verordnung (EU) Nr. 514/2014) Detaillierte Erläuterung jeder Abweichung von den in den spezifischen Verordnungen festgesetzten Mindestanteilen© Europäische Union 1998-2021
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