ANHANG VO (EU) 2014/809

Gemeinschaftsmethode für die mengenmäßige Bestimmung des Delta-9-Tetrahydrocannabinolgehalts in Hanfsorten

1.
Gegenstand und Anwendungsbereich

Diese Methode dient der Bestimmung des Gehalts an Delta-9-Tetrahydrocannabinol (nachstehend „THC” ) in Hanfsorten (Cannabis sativa L.). Je nach Fall wird sie gemäß Verfahren A oder Verfahren B, wie nachstehend beschrieben, angewendet. Das Methodenprinzip ist die mengenmäßige Bestimmung des Delta-9-THC durch Gaschromatografie nach Flüssigextraktion.

1.1.
Verfahren A

Verfahren A wird für die Feststellungen auf Produktionsebene gemäß Artikel 32 Absatz 6 der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 und Artikel 30 Buchstabe g vorliegender Verordnung angewendet.

1.2.
Verfahren B

Verfahren B wird in den in Artikel 32 Absatz 6 der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 und Artikel 36 Absatz 6 der vorliegenden Verordnung genannten Fällen angewendet.

2.
Probenahme

2.1.
Entnahme

a)
Verfahren A: Aus einer Population einer bestimmten Hanfsorte wird für jede ausgewählte Pflanze ein 30 cm langer Teil mit mindestens einer weiblichen Blüte entnommen. Die Entnahme erfolgt während des Zeitraums von 20 Tagen nach Beginn und 10 Tagen nach Ende der Blüte, tagsüber und auf einer systematischen Route, die eine für die Parzelle repräsentative Sammlung ermöglicht, unter Auslassung der Randstreifen.

Der Mitgliedstaat kann zulassen, dass die Probe während des Zeitraums zwischen dem Beginn der Blüte und 20 Tagen nach Beginn der Blüte entnommen wird, sofern dafür gesorgt ist, dass für jede Anbausorte andere repräsentative Probenahmen nach den in Unterabsatz 1 beschriebenen Vorschriften während des Zeitraums von 20 Tagen nach Beginn und 10 Tagen nach Ende der Blüte vorgenommen werden.

b)
Verfahren B: Aus einer Population einer bestimmten Hanfsorte wird das obere Drittel jeder ausgewählten Pflanze entnommen. Die Entnahme erfolgt in den 10 Tagen nach Ende der Blüte, tagsüber und auf einer systematischen Route, die eine für die Parzelle repräsentative Sammlung ermöglicht, unter Auslassung der Randstreifen. Handelt es sich um eine zweihäusige Sorte, so werden nur die weiblichen Pflanzen entnommen.

2.2.
Größe der Probe

Verfahren A: Für jede Parzelle besteht die Probe aus Pflanzenteilen von 50 Pflanzen. Verfahren B: Für jede Parzelle besteht die Probe aus Pflanzenteilen von 200 Pflanzen. Jede Probe wird locker in einen Sack aus Tuch oder Papier gefüllt und an das Analyselaboratorium geschickt. Der Mitgliedstaat kann vorsehen, dass eine zweite Probe für eine etwaige Gegenanalyse entnommen und entweder vom Erzeuger oder von der für die Analyse zuständigen Stelle aufbewahrt wird.

2.3.
Trocknung und Lagerung der Probe

Mit der Trocknung der Proben muss so rasch wie möglich, auf jeden Fall innerhalb von 48 Stunden, bei einer Temperatur von weniger als 70 °C begonnen werden. Die Proben werden bis zur Gewichtskonstanz und einem Feuchtigkeitsgehalt von 8 % bis 13 % getrocknet. Die getrockneten Proben werden locker und dunkel bei einer Temperatur von weniger als 25 °C gelagert.

3.
Bestimmung des THC-Gehalts

3.1.
Vorbereitung der Probe zur Analyse

Die getrockneten Proben werden von Stielen und Samen größer als 2 mm befreit. Sie werden zu halbfeinem Pulver vermahlen (das ein Sieb mit 1 mm Maschenweite passiert). Das Pulver kann 10 Wochen trocken und dunkel bei einer Temperatur von weniger als 25 °C gelagert werden.

3.2.
Reagenzien und Extraktionslösung

Reagenzien

Delta-9-Tetrahydrocannabinol, chromatografisch rein,

Squalan, chromatografisch rein, als interner Standard.

Extraktionslösung

35 mg Squalan je 100 ml Hexan.

3.3.
Extraktion des Delta-9-THC

100 mg der pulverförmigen Analyseprobe werden in ein Zentrifugenröhrchen eingewogen und mit 5 ml Extraktionslösung, die den internen Standard enthält, versetzt. Zur Extraktion wird 20 Minuten im Ultraschallbad beschallt. Anschließend wird 5 Minuten bei 3000 U/min zentrifugiert, die überstehende Lösung wird dekantiert und zur mengenmäßigen Analyse des THC in den Gaschromatografen injiziert.

3.4.
Gaschromatografie

a)
Geräte

Gaschromatograf mit einem Flammenionisationsdetektor und Split/Splitlos-Injektor,

Säule, die eine gute Trennung der Cannabinoiden ermöglicht, zum Beispiel Fused-silica-Kapillarsäule 25 m lang, 0,22 mm Durchmesser, mit einer apolaren Phase des Typs 5 % Phenyl-Methylsiloxan.

b)
Standardisierungsbereiche

Mindestens 3 Punkte für das Verfahren A und 5 Punkte für das Verfahren B, einschließlich der Punkte 0,04 und 0,50 mg/ml Delta-9-THC in Extraktionslösung.

c)
Versuchsbedingungen

Folgende Bedingungen werden als Beispiel für die unter Buchstabe a genannte Säule gegeben:

Ofentemperatur 260 °C

Injektortemperatur 300 °C

Detektorentemperatur 300 °C

d)
Einspritzvolumen: 1 μl

4.
Ergebnisse

Das Ergebnis wird in Gramm Delta-9-THC je 100 Gramm der bis zur Gewichtskonstanz getrockneten Analyseprobe mit zwei Dezimalstellen angegeben. Das Ergebnis lässt eine Toleranz von 0,03 Gramm je 100 Gramm zu.

Verfahren A: Das Ergebnis entspricht einer Einzelbestimmung je Analyseprobe.

Übersteigt das so erzielte Ergebnis jedoch den Grenzwert von Artikel 32 Absatz 6 der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013, so wird eine zweite Bestimmung je Analyseprobe vorgenommen; das Ergebnis entspricht dem Mittelwert dieser zwei Bestimmungen.

Verfahren B: Das Ergebnis entspricht dem Mittelwert von zwei Bestimmungen je Analyseprobe (Doppelbestimmung).

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