Präambel VO (EU) 2014/81
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 101/2011 des Rates vom 4. Februar 2011 über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen, Organisationen und Einrichtungen angesichts der Lage in Tunesien(1), insbesondere auf Artikel 12,
in Erwägung nachstehender Gründe:
- (1)
- Der Rat hat am 4. Februar 2011 die Verordnung (EU) Nr. 101/2011 erlassen.
- (2)
- Aufgrund einer Überprüfung der Liste in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 101/2011 sollten die Einträge für 45 Personen in diesem Anhang ersetzt werden, und es sollte eine neue Begründung für die Aufnahme dieser Personen in die Liste angegeben werden.
- (3)
- Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 101/2011 sollte daher entsprechend geändert werden —
HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:
Fußnote(n):
- (1)
ABl. L 31 vom 5.2.2011, S. 1.
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