ANHANG I VO (EU) 2014/821

Muster für die Berichterstattung über Finanzinstrumente

I.
Angabe des Programms und der Priorität oder Maßnahme, in deren Rahmen Unterstützung aus den ESI-Fonds bereitgestellt wird (Artikel 46 Absatz 2 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013)
II.
Beschreibung des Finanzinstruments und der Vorkehrungen für den Einsatz (Artikel 46 Absatz 2 Buchstabe b der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013)
III.
Angabe der Stelle, die mit dem Einsatz des Finanzinstruments betraut ist, und gegebenenfalls der Dachfonds einsetzenden Stelle, im Sinne des Artikels 38 Absatz 1 Buchstaben a, b und c der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 (Artikel 46 Absatz 2 Buchstabe c der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013)
IV.
Summe der an das Finanzinstrument gezahlten Programmbeiträge, aufgeschlüsselt nach Priorität oder Maßnahme sowie entstandene Verwaltungskosten oder gezahlte Verwaltungsgebühren (Artikel 46 Absatz 2 Buchstaben d und e der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013)
V.
Summe der durch das Finanzinstrument an die Endbegünstigten oder zugunsten der Endbegünstigten gezahlten bzw. in für Investitionen in Endbegünstigte in Garantieverträgen gebundenen Mittel, aufgeschlüsselt nach Programmen der ESI-Fonds sowie Priorität oder Maßnahme (Artikel 46 Absatz 2 Buchstabe e der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013)
VI.
Leistung des Finanzinstruments, einschließlich Fortschritten bei seiner Einrichtung und bei der Auswahl der Stellen, die mit dem Einsatz des Finanzinstruments betraut sind (einschließlich der Stelle, die mit dem Einsatz eines Dachfonds betraut ist) (Artikel 46 Absatz 2 Buchstabe f der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013)
VII.
Zinsen und andere durch Unterstützung aus den ESI-Fonds für das Finanzinstrument generierte Erträge und an die Finanzinstrumente zurückerstattete Beträge der Programmressourcen aus Investitionen gemäß den Artikeln 43 und 44, Beträge, die für eine differenzierte Behandlung gemäß Artikel 43a verwendet werden, sowie Wert der Beteiligungskapitalinvestitionen im Vergleich zu den vorangegangenen Jahren (Artikel 46 Absatz 2 Buchstaben g und i der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013)
VIII.
Fortschritte bei der Erreichung der erwarteten Hebelwirkung von Investitionen der Finanzinstrumente (Artikel 46 Absatz 2 Buchstabe h der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013)
IX.
Beitrag des Finanzinstruments zu den Indikatoren der betreffenden Priorität oder Maßnahme (Artikel 46 Absatz 2 Buchstabe j der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013)
Nr. Für jedes Finanzinstrument erforderliche Informationen
1 Prioritätsachsen oder Maßnahmen zur Unterstützung des Finanzinstruments (einschließlich Dachfonds) im Rahmen des jeweiligen Programms der ESI-Fonds
1.1 Angabe (Nummer und Bezeichnung) jeder Prioritätsachse oder Maßnahme zur Unterstützung des Finanzinstruments im Rahmen des jeweiligen Programms der ESI-Fonds
2 Bezeichnung des/der ESI-Fonds, der/die das Finanzinstrument im Rahmen der Prioritätsachse oder Maßnahme unterstützt/unterstützen
3 Vom Finanzinstrument unterstütztes thematisches Ziel/unterstützte thematische Ziele gemäß Artikel 9 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013
4 Andere Programme der ESI-Fonds, die Beiträge zum Finanzinstrument leisten
4.1 CCI-Codes sämtlicher anderer Programme der ESI-Fonds, die Beiträge zum Finanzinstrument leisten
5 Bezeichnung des Finanzinstruments
6 Offizielle Anschrift/Geschäftssitz des Finanzinstruments (Land und Stadt)
7 Modalitäten des Einsatzes
7.1 Auf Unionsebene eingerichtetes Finanzinstrument, das direkt oder indirekt durch die Kommission verwaltet wird (im Sinne von Artikel 38 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013) und aus Beiträgen von Programmen der ESI-Fonds unterstützt wird
7.1.1 Bezeichnung des auf Unionsebene eingerichteten Finanzinstruments
7.2 Auf nationaler, regionaler, transnationaler oder grenzübergreifender Ebene eingerichtetes Finanzinstrument, das von oder in Zuständigkeit der Verwaltungsbehörde verwaltet wird (im Sinne von Artikel 38 Absatz 1 Buchstabe b) und das gemäß Artikel 38 Absatz 4 Buchstaben a, b, c und d der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 aus Beiträgen von Programmen der ESI-Fonds unterstützt wird
7.3 Finanzinstrument, das einen Finanzbeitrag der Verwaltungsbehörde mit Finanzprodukten der EIB im Rahmen des Europäischen Fonds für strategische Investitionen gemäß Artikel 39a kombiniert (Artikel 38 Absatz 1 Buchstabe c)
8 Art des Finanzinstruments
8.1 Speziell konzipierte oder den Standardvorschriften und -bedingungen entsprechende Finanzinstrumente
8.2 Über Dachfonds organisierte Finanzinstrumente oder ohne Dachfonds organisierte Finanzinstrumente
8.2.1 Bezeichnung des für das Finanzinstrument eingerichteten Dachfonds
9 Art der durch das Finanzinstrument zur Verfügung gestellten Produkte: Darlehen, Kleinstkredite, Bürgschaften, Beteiligungsinvestitionen und beteiligungsähnliche Investitionen, andere Finanzprodukte oder sonstige mit dem Finanzinstrument kombinierte Unterstützung gemäß Artikel 37 Absatz 7 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013
9.1 Beschreibung des anderen Finanzprodukts
9.2 Andere mit dem Finanzinstrument kombinierte Unterstützung: Zuschuss, Zinszuschuss, Prämien für Bürgschaften gemäß Artikel 37 Absatz 7 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013
10 Rechtsstatus des Finanzinstruments gemäß Artikel 38 Absatz 6 und Artikel 39a Absatz 5 Buchstabe b der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 (gilt nur für Finanzinstrumente gemäß Artikel 38 Absatz 1 Buchstaben b und c): Treuhandkonto, das auf den Namen der durchführenden Stelle und im Auftrag der Verwaltungsbehörde eröffnet wurde, oder separater Verwaltungsblock innerhalb der Finanzinstitution
11 Stelle, die mit dem Einsatz des Finanzinstruments betraut ist
11.1 Art der mit dem Einsatz betrauten Stelle nach Artikel 38 Absatz 4 und Artikel 39a Absatz 5 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013: bestehende oder neu geschaffene juristische Person, die mit dem Einsatz von Finanzinstrumenten betraut ist; Europäische Investitionsbank; Europäischer Investitionsfonds; internationale Finanzinstitution, an der ein Mitgliedstaat beteiligt ist; als juristische Person gegründete öffentliche Bank oder Institution, die im Rahmen ihrer gewerblichen Tätigkeit Finanzierungstätigkeiten ausübt; eine Einrichtung des öffentlichen oder des privaten Rechts; Verwaltungsbehörde, die die Durchführungsaufgaben direkt ausführt (nur Darlehen und Bürgschaften)
11.1.1 Bezeichnung der Stelle, die mit dem Einsatz des Finanzinstruments betraut ist
11.1.2 Offizielle Anschrift/Geschäftssitz (Land und Stadt) der Stelle, die mit dem Einsatz des Finanzinstruments betraut ist
12 Verfahren zur Auswahl der Stelle, die mit dem Einsatz des Finanzinstruments betraut wird: öffentliche Auftragsvergabe; anderes Verfahren
12.1 Beschreibung des anderen Verfahrens zur Auswahl der Stelle, die mit dem Einsatz des Finanzinstruments betraut wird
13 Datum der Unterzeichnung der Finanzierungsvereinbarung mit der Stelle, die mit dem Einsatz des Finanzinstruments betraut ist
14 Summe der in der Finanzierungsvereinbarung gebundenen Programmbeiträge (in EUR)
14.1 davon Beiträge der ESI-Fonds (in EUR)
15 Summe der an das Finanzinstrument gezahlten Programmbeiträge (in EUR)
15.1 davon Beträge der Beiträge der ESI-Fonds (in EUR)
15.1.1 davon aus dem EFRE (in EUR)
15.1.2 davon aus dem Kohäsionsfonds (in EUR)
15.1.3 davon aus dem ESF (in EUR)
15.1.4 davon aus dem ELER (in EUR)
15.1.5 davon aus dem EMFF (in EUR)
15.2 davon Summe der nationalen Kofinanzierung (in EUR)
15.2.1 davon Summe der nationalen öffentlichen Mittel (in EUR)
15.2.2 davon Summe der nationalen privaten Mittel (in EUR)
16 Summe der im Rahmen der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen (YEI)(1) an das Finanzinstrument gezahlten Programmbeiträge (in EUR)
17 Summe der aus Programmbeiträgen beglichenen Verwaltungskosten und -gebühren (in EUR)
17.1 davon Grundvergütung (in EUR)
17.2 davon leistungsbasierte Vergütung (in EUR)
18 Kapitalisierte Verwaltungskosten oder -gebühren nach Artikel 42 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 (nur für den Abschlussbericht relevant) (in EUR)
19 Kapitalisierte Zinszuschüsse oder Beiträge zu den Prämien für Bürgschaften nach Artikel 42 Absatz 1 Buchstabe c der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 (nur für den Abschlussbericht relevant) (in EUR)
20 Betrag der Programmbeiträge zu Folgeinvestitionen bei Endbegünstigten nach Artikel 42 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 (nur für den Abschlussbericht relevant) (in EUR)
21 Beiträge in Form von Grundstücken und/oder Immobilien im Finanzinstrument nach Artikel 37 Absatz 10 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 (nur für den Abschlussbericht relevant) (in EUR)
22 Bezeichnungen sämtlicher durch das Finanzinstrument angebotener Finanzprodukte
23 Datum der Unterzeichnung der Finanzierungsvereinbarung für das Finanzinstrument
24 Summe der Programmbeiträge, die in Darlehen, Bürgschaften, Beteiligungsinvestitionen und beteiligungsähnlichen Investitionen oder anderen Verträgen über Finanzprodukte mit Endbegünstigten gebunden sind (in EUR)
24.1 davon Summe der Beiträge aus ESI-Fonds (in EUR)
25 Summe der Programmbeiträge, die über Darlehen, Kleinstkredite Beteiligungsinvestitionen oder andere Produkte an Endbegünstigte ausgezahlt bzw. — im Falle von Bürgschaften — für an Endbegünstigte ausgezahlte Darlehen gebunden wurden, aufgeschlüsselt nach Produkten (in EUR)
25.1 davon Summe der Beiträge aus ESI-Fonds (in EUR)
25.1.1 davon aus dem EFRE (in EUR)
25.1.2 davon aus dem Kohäsionsfonds (in EUR)
25.1.3 davon aus dem ESF (in EUR)
25.1.4 davon aus dem ELER (in EUR)
25.1.5 davon aus dem EMFF (in EUR)
25.2 davon Summe der nationalen öffentlichen Kofinanzierung (in EUR)
25.3 davon Summe der nationalen privaten Kofinanzierung (in EUR)
26 Gesamtwert der tatsächlich an Endbegünstigte ausgezahlten Darlehen im Verhältnis zu den unterzeichneten Garantieverträgen (in EUR)
27 Zahl der mit Endbegünstigten unterzeichneten Verträge über Darlehen/Bürgschaften/Beteiligungsinvestitionen oder beteiligungsähnliche Investitionen/andere Finanzprodukte, aufgeschlüsselt nach Produkten
28 Zahl der mittels Darlehen/Bürgschaften/Beteiligungsinvestitionen oder beteiligungsähnlichen Investitionen/anderen Finanzprodukten getätigten Investitionen bei Endbegünstigten, aufgeschlüsselt nach Produkten
29 Zahl der durch das Finanzprodukt unterstützten Endbegünstigten
29.1 davon große Unternehmen
29.2 davon KMU
29.2.1 davon Kleinstunternehmen
29.3 davon Einzelpersonen
29.4 davon andere Arten von unterstützten Endbegünstigten
29.4.1 Beschreibung der anderen Arten von unterstützten Endbegünstigten
30 Datum des Abschlusses der Ex-ante-Bewertung
31 Auswahl der Stellen, die die Finanzinstrumente einsetzen
31.1 Zahl der bereits eingeleiteten Auswahlverfahren
31.2 Zahl der bereits unterzeichneten Finanzierungsvereinbarungen
32 Angabe, ob das Finanzinstrument am Ende des Berichtsjahres noch aktiv war
32.1 Wenn das Finanzinstrument am Ende des Berichtsjahres nicht aktiv war: Zeitpunkt der Abwicklung
33 Gesamtzahl der notleidenden ausgezahlten Darlehen bzw. Gesamtzahl der wegen Darlehensausfall gewährten und abgerufenen Bürgschaften
34 Summe der notleidenden ausgezahlten Darlehen (in EUR) bzw. Summe der Mittel, die für wegen Darlehensausfall gewährte und abgerufene Bürgschaften gebunden wurden (in EUR)
35 Zinsen und andere dank der Zahlungen aus ESI-Fonds an das Finanzinstrument erwirtschaftete Erträge (in EUR)
36 An das Finanzinstrument zurückgezahlte Beträge, die auf die Unterstützung durch die ESI-Fonds zurückzuführen sind, zum Ende des Berichtsjahres (in EUR)
36.1 davon Kapitalrückzahlungen (in EUR)
36.2 davon Gewinne, andere Erträge und Renditen (in EUR)
37 Betrag der auf die ESI-Fonds zurückzuführenden Mittel, die gemäß den Artikeln 43a und 44 verwendet werden
37.1 davon Beträge, die gezahlt wurden für die differenzierte Behandlung von nach dem Prinzip der Marktwirtschaft handelnden Investoren, die parallel zu der Unterstützung durch die ESI-Fonds für das Finanzinstrument Mittel zur Verfügung stellen oder sich auf der Ebene des Endbegünstigten an den Investitionen beteiligen (in EUR)
37.2 davon Beträge, die gezahlt wurden für die Erstattung von entstandenen Verwaltungskosten und zur Begleichung der Verwaltungsgebühren des Finanzinstruments (in EUR)
37.3 davon Beträge zur Deckung von Verlusten beim Nennbetrag des ESI-Fonds-Beitrags zu dem Finanzinstrument aufgrund von Negativzinsen, wenn diese Verluste trotz einer aktiven Kassenmittelverwaltung durch die Stellen, die die Finanzinstrumente einsetzen, entstehen (in EUR)
40 Wert der Beteiligungskapitalinvestitionen im Vergleich zu den vorangegangenen Jahren (in EUR)
38 Summe der nicht aus den ESI-Fonds stammenden vom Finanzinstrument aufgebrachten sonstigen Beiträge (in EUR)
38.1 Summe der nicht aus den ESI-Fonds stammenden sonstigen Beiträge, die in der Finanzierungsvereinbarung mit der Stelle, die mit dem Einsatz des Finanzinstruments betraut ist, gebunden sind (in EUR)
38.1a Beitrag im Rahmen des Finanzprodukts der EIB, der in der Finanzierungsvereinbarung mit der Stelle, die mit dem Einsatz des Finanzinstruments betraut ist, gebunden ist (nur für die Instrumente gemäß Artikel 38 Absatz 1 Buchstabe c) (in EUR)
38.2 Summe der nicht aus den ESI-Fonds stammenden an das Finanzinstrument gezahlten sonstigen Beiträge (in EUR)
38.2a Beitrag im Rahmen des Finanzprodukts der EIB, der an das Finanzinstrument gezahlt wurde (nur für die Instrumente gemäß Artikel 38 Absatz 1 Buchstabe c) (in EUR)
38.2.1 davon öffentliche Beiträge (in EUR)
38.2.2 davon private Beiträge (in EUR)
38.3 Summe der nicht aus den ESI-Fonds stammenden sonstigen Beiträge, die auf Ebene der Endbegünstigten mobilisiert wurden (in EUR)
38.3a Beitrag im Rahmen des Finanzprodukts der EIB, der auf Ebene des Endbegünstigten mobilisiert wurde (nur für die Instrumente gemäß Artikel 38 Absatz 1 Buchstabe c) (in EUR)
38.3.1 davon öffentliche Beiträge (in EUR)
38.3.2 davon private Beiträge (in EUR)
39 Erwartete und erreichte Hebelwirkung nach Maßgabe der Finanzierungsvereinbarung
39.1 Erwartete Hebelwirkung für Darlehen/Bürgschaften/Beteiligungsinvestitionen oder beteiligungsähnliche Investitionen/andere Finanzprodukte nach Maßgabe der Finanzierungsvereinbarung, aufgeschlüsselt nach Produkten
39.2 Erreichte Hebelwirkung am Ende des Berichtsjahres für Darlehen/Bürgschaften/Beteiligungsinvestitionen oder beteiligungsähnliche Investitionen/andere Finanzprodukte, aufgeschlüsselt nach Produkten
40 Wert der Investitionen und Beteiligungen im Vergleich zu den vorangegangenen Jahren (in EUR)
41 Outputindikator (Code und Bezeichnung), zu dem das Finanzinstrument beiträgt
41.1 Zielwert des Outputindikators
41.2 Vom Finanzinstrument erzielter Wert im Verhältnis zum Zielwert des Outputindikators

Fußnote(n):

(1)

Dies umfasst die besondere Mittelzuweisung zugunsten der YEI und die entsprechende ESF-Unterstützung.

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