Artikel 2 VO (EU) 2014/822

Die Abweichung gemäß Artikel 1 gilt für die im Anhang genannten Höchstmengen Fahrräder der HS-Position 8712, die im Zeitraum vom 29. Juli 2014 bis zum 31. Dezember 2016 aus Kambodscha ausgeführt und in der Union zur Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr angemeldet werden.

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