Artikel 3na VO (EU) 2014/833
Um die Umsetzung und Durchsetzung der Artikel 3m und 3n zu erleichtern, tauschen die Kommission und die Mitgliedstaaten regelmäßig Informationen aus, um die fraglichen Schiffe und Organisationen, die bei der Beförderung von russischem Rohöl und russischen Erdölerzeugnissen eine oder mehrere irreführende Praktiken anwenden, besser ermitteln zu können.
Die gemäß diesem Artikel erhaltenen Informationen dürfen nur zu dem Zweck verwendet werden, zu dem sie angefordert wurden.
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