Artikel 7a VO (EU) 2014/833

Die Kommission ändert:

a)
Anhang XXVIII gemäß dem Verfahren des Artikels 3n Absatz 11 zur Aktualisierung des Rohölpreises;
aa)
Anhang XXVIII gemäß den Beschlüssen des Rates zur Änderung des Beschlusses 2014/512/GASP zur Aktualisierung der von der Koalition für eine Preisobergrenze vereinbarten Preise für Erdölerzeugnisse und
b)
Anhang XXIX gemäß den Beschlüssen des Rates zur Änderung des Beschlusses 2014/512/GASP zur Aktualisierung der Liste befreiter Energieprojekte auf der Grundlage objektiver Auswahlkriterien, die von der Koalition für eine Preisobergrenze vereinbart wurden.

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