ANHANG XXIX VO (EU) 2014/833
Liste der Erzeugnisse und Drittländer gemäß Artikel 3n Absatz 6 Buchstabe c
| Gegenstand der Befreiung | Geltungsbeginn | Ablauf der Geltungsdauer |
|---|---|---|
| Beförderung von Rohöl des KN-Codes 2709 00 mit Kondensat mit Ursprung im Projekt Sakhalin-2 (Сакакин-2), das seinen Standort in Russland hat, per Schiff nach Japan, sowie die Bereitstellung von technischer Hilfe, Vermittlungsdiensten, Finanzmitteln oder Finanzhilfen im Zusammenhang mit einer solchen Beförderung. | 5. Dezember 2022 | 28. Juni 2026 |
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