ANHANG XXVI VO (EU) 2014/833

Liste der güter gemäß artikel 3o absätze 1 und 2

KN-Code Bezeichnung der Güter
7108 Gold (einschließlich platiniertes Gold), in Rohform oder als Halbzeug oder Pulver
711291 Abfälle und Schrott von Gold, einschließlich Goldplattierungen, ausgenommen andere Edelmetalle enthaltende Rückstände (Gekrätz)
ex 711890 Goldmünzen

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