Schlussformel (nicht amtlich) VO (EU) 2014/858
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Brüssel, den 4. August 2014
Für die Kommission,
im Namen des Präsidenten,
Martine Reicherts
Mitglied der Kommission
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