ANHANG VO (EU) 2014/859

Warenbezeichnung

Einreihung

(KN-Code)

Begründung
(1) (2) (3)

Ware, bestehend aus einem Dauerkalender und einer Statuette aus Plastik in Form eines Engels. Der Engel sitzt auf einem Sockel aus Plastik. Der Kalender ist in den Sockel eingesetzt und besteht aus hölzernen Blöcken und Tafeln, die mit den Monatsnamen und Zahlen für die einzelnen Tage bedruckt sind.

Die Ware ist etwa 16 cm hoch. Die Statuette nimmt die Hälfte ihrer Höhe ein, allerdings ist ihr Volumen geringer als das des Kalenders.

Siehe Abbildung(*)

49100000

Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 3 b für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut des KN-Codes 49100000.

Aufgrund der objektiven Merkmale der Ware wie der Größe und der Dominanz des Kalenderteils im Vergleich zu der des dekorativen Teils wird der wesentliche Charakter der Ware durch den Kalenderteil im Sinne der Allgemeinen Vorschrift 3 b bestimmt (siehe auch die HS-Erläuterungen zu Position 4910, vierter Absatz).

Darüber hinaus gehören zur Position 4910 Kalender aller Art, die auf Stoffe jeder Art gedruckt sind (siehe auch die HS-Erläuterungen zu Position 4910, erster Absatz).

Die Ware sollte daher als Kalender aller Art in den KN-Code 49100000 eingereiht werden.

Fußnote(n):

(*)

Diese Abbildung dient nur zur Information.

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