ANHANG VO (EU) 2014/873

Warenbezeichnung

Einreihung

(KN-Code)

Begründung
(1) (2) (3)
(1)
Eine Ware bestehend aus einem runden Teil mit einem Durchmesser von etwa 15 cm und einer schlauchförmigen Verlängerung von etwa 20 cm Länge.

Auf der Oberseite der Ware befindet sich ein rundes Loch, durch das Luft einströmen kann. Auf der Unterseite ist die Ware am Ende der Verlängerung mit einem Ventil ausgestattet.

Das Außenmaterial besteht aus zwei beschichteten und zusammengeklebten Lagen aus Spinnstoff.

Im Inneren befindet sich ein runder Zylinder aus Schaumkunststoff mit einer Aussparung in der Mitte.

Durch Verschließen des runden Lochs auf der Oberseite und Ausübung von Druck wird Luft über die Verlängerung und das Ventil in eine spezielle Luftmatratze gepumpt.

Die Ware wird als Mini-Pumpe bezeichnet.

(Siehe Foto A)(*)

84142080

Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 8414, 841420 und 84142080.

Aufgrund der objektiven Merkmale handelt es sich bei dieser Ware um eine handbetriebene Luftpumpe, die allein durch menschliche Kraft angetrieben wird. Handbetriebene Luftpumpen, die ausschließlich durch menschliche Kraft betrieben werden und zum Aufpumpen spezieller Luftmatratzen bestimmt sind, gehören zu den Unterpositionen 84142020 und 84142080 (siehe auch die KN-Erläuterungen zu den Unterpositionen 84142020 und 84142080).

Die Ware ist daher als andere handbetriebene Luftpumpe in den KN-Code 84142080 einzureihen.

(2)
Eine nierenförmige Ware (Abmessungen etwa 35 cm x 17 cm) mit einer schlauchförmigen Verlängerung (etwa 25 cm lang), an der sich drei Ventile befinden.

An der Unterseite der Ware befindet sich ein Ventil, durch das Luft einströmen kann. Auf der Oberseite sind am Ende der Verlängerung zwei Plastikventile nebeneinander angebracht.

Das Außenmaterial besteht aus zwei beschichteten und zusammengeklebten Lagen aus Spinnstoff.

Im Inneren befindet sich ein ovaler Schaumkunststoff mit einer Aussparung. An der Unterseite der Aussparung ist ein Ventil angebracht.

Durch Verschließen des Ventils an der Unterseite und Ausübung von Druck wird Luft über die Verlängerung und das Ventil in eine spezielle Luftmatratze gepumpt.

Die Ware wird als Mini-Pumpe bezeichnet. Sie kann auch als Kissen verwendet werden, indem eines der Ventile an der Verlängerung in das andere gesteckt wird, so dass keine Luft aus der Ware austreten kann.

(Siehe Foto B)(*)

84142080

Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1, 3 c und 6 sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 8414, 841420 und 84142080.

Einerseits handelt es sich bei dieser Ware um ein aufblasbares Kissen, das als Campingausrüstung zu Position 6306 gehört (siehe auch die Erläuterungen zum Harmonisierten System zu Position 6306 Nummer 5). Andererseits ist diese Ware auch eine handbetriebene Luftpumpe, die allein durch menschliche Kraft angetrieben wird und zum Aufpumpen einer speziellen Luftmatratze bestimmt ist und als solche zu Position 8414 gehört (siehe auch die KN-Erläuterungen zu den Unterpositionen 84142020 und 84142080).

Da keine der beiden Positionen im Sinne der Allgemeinen Vorschrift 3 a genauer ist als die andere und da die Ware nicht nach der Allgemeinen Vorschrift 3 b eingereiht werden kann, wird die Ware im Sinne der Allgemeinen Vorschrift 3 c in die zuletzt genannte der zwei gleichermaßen in Betracht kommenden Positionen (6306 und 8414) eingereiht.

Die Ware ist daher als andere handbetriebene Luftpumpe in den KN-Code 84142080 einzureihen.

Foto A Foto B

Fußnote(n):

(*)

Die Abbildung dient lediglich zur Information.

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