ANHANG VO (EU) 2014/878

Teil A des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 540/2011 wird wie folgt geändert:

(1)
In der sechsten Spalte ( „Befristung der Zulassung” ) des Eintrags 133 (Dichlorprop-P) wird das Datum 31. Mai 2017 durch 30. April 2018 ersetzt;
(2)
In der sechsten Spalte ( „Befristung der Zulassung” ) des Eintrags 134 (Metconazol) wird das Datum 31. Mai 2017 durch 30. April 2018 ersetzt;
(3)
In der sechsten Spalte ( „Befristung der Zulassung” ) des Eintrags 136 (Triclopyr) wird das Datum 31. Mai 2017 durch 30. April 2018 ersetzt;

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