Artikel 1 VO (EU) 2014/88
Gegenstand
Mit dieser Verordnung werden die Verfahren festgelegt, nach denen Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 auf Antrag des Antragstellers geändert werden kann, um
- a)
- Wirkstoffe in die Kategorien 1, 2, 3, 4, 5 oder 6 des genannten Anhangs gemäß Artikel 28 Absatz 1 der genannten Verordnung aufzunehmen oder
- b)
- die betreffenden Einschränkungen in diesen Kategorien zu ändern.
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