Artikel 9 VO (EU) 2014/901

Muster für die Anlage mit den Prüfergebnissen

Die Genehmigungsbehörden stellen die in Artikel 30 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 erwähnte Anlage mit den Prüfergebnissen auf der Grundlage des Musters in Anhang VIII der vorliegenden Verordnung aus.

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